Bei der Rückkehr zu seinem in der Bahnhofstrasse ordnungsgemäß geparkten Pkw stellte der Besitzer am gestrigen Freitagmittag (7.11.2025) gegen 11:27 Uhr frische Beschädigungen an der Front seines Fahrzeuges fest. Durch die aufnehmende Streife konnte kausaler Schaden am Heck eines vor dem beschädigten Fahrzeug geparkten Pkw festgestellt werden. Noch während der Unfallaufnahme kehrte die 82jährige Fahrerin des besagten Pkws zu Fuß zu ihrem Fahrzeug zurück.

Ihr wird nun die Verwirklichung des Straftatbestandes des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ vorgeworfen. Darüber hinaus musste im Rahmen der Aufnahme festgestellt werden, dass die Fälligkeit bei der Hauptuntersuchung („TÜV“) ihres Autos seit einem Jahr überschritten ist. Diesbezüglich wurde ein gesondertes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Kirn
