Bleibt es bei der 4monatigen Freiheitsstrafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Freitag (7.11.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (7 NBs 1023 Js 14593/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 22 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Laufersweiler wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang September 2024 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Büchenbeuren teilgenommen haben. Hierbei sei er sich bewusst gewesen, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach