Bewährung trotz wiederholtem illegalen Besitz von Cannabis?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (6.11.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1031 Js 60095/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, wegen eines Betäubungsmitteldelikts vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2021 in dem mit seiner Frau bewohnten Anwesen in Birkenfeld insgesamt 13,96 Gramm Marihuanablüten mit einem Wirkstoffgehalt von 2,18 Gramm THC sowie eine Haschischplatte mit einem Gewicht von 95,60 Gramm und einem Wirkstoffgehalt von 14,8 Gramm THC zum Eigenkonsum verwahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach