So erklären CDU, SPD und FDP ihre Position zur Wahl von Mirko Helmut Kohl

In der Stadtratssitzung am Donnerstag vergangener Woche (30.10.2025) wurde Mirko Helmut Kohl (CDU) zum Nachfolger von Markus Schlosser gewählt. Aber nicht auf Vorschlag der CDU-Stadtratsfraktion. Die hatte einen anderen Kandidaten. Sondern auf Vorschlag der Fraktion FWG / BüFEP. Im dritten Wahlgang setzte sich Kohl gegen den CDU-Kandidaten Christmann mit 22 zu 20 Stimmen durch. Obwohl einer der ihren gewählt worden war, zeigte die Mehrzahl der anwesenden Christdemokraten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Gesichter wie nach einer krachenden Niederlage.

Danke für die Blumen sagt der ab dem 1.5.2026 amtierende neue Beigeordnete Mirko Helmut Kohl.

Wie tourismusbeitrag-so-nicht.de bereits berichtete hat, lassen die drei ausgezählten Ergebnisse den Schluss zu, dass die acht Sozialdemokraten und die fünf FDPLer den offiziellen CDU-Wahlvorschlag unterstützt haben. Was bedeutet: nur sieben der anwesenden vier Christdemokraten haben den eigenen Vorschlag unterstützt. Was eine tiefe Spaltung in der CDU-Fraktion aufzeigt. Und damit die Frage aufwirft, ob die CDU-SPD-FDP-Koalition, die sich selbst als Partnerschaft bezeichnet, ihr am 8. Mai 2025 veröffentlichtes Arbeitsprogramm weiter gemeinsam verfolgen.

Es wirft ein deutliches Licht auf die Lage nach der Beigeordnetenwahl, dass die Presseerklärung der drei Fraktionen zu diesem Thema nicht von der mit Abstand größten kommt. Sondern aus der Feder des FDP-Stadtverbandsvorsitzenden Christoph Anheuser stammt. Natürlich inhaltlich abgestimmt mit den Spitzen der beiden anderen Parteien und Fraktionen. Die Kernaussage der Anheuser-Erklärung ist: die Personalentscheidung berührt die Weiterverfolgung der von CDU, SPD und FDP vereinbarten Sachthemen nicht.

Die gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen der Partnerschaft aus CDU, SPD und FDP zur Beigeordnetenwahl im Wortlaut:

„Das Fraktionsmitglied der CDU, Mirko Helmut Kohl, hat nach einem fair geführten Wettbewerb mit den anderen, zum Teil auch sehr kompetenten, Bewerberinnen und Bewerbern die Wahl zum Beigeordneten für sich entschieden. Dazu gratulieren wir ihm herzlich und werden mit ihm zum Wohle der Stadt eng zusammenarbeiten. Drei der insgesamt neun Bewerber sind Mitglieder der CDU. Mehrere Bewerber aus derselben Partei bringen immer gewisse Herausforderungen gerade für die „betroffene“ Fraktion, aber auch für deren Partner-Fraktionen mit sich.

Diese drei Bewerber sind alle qualifiziert und bringen unterschiedliche Stärken und Erfahrungen mit, die es abzuwägen galt. Nach intensiven Gesprächen hatte sich herausgestellt, dass die ganz breite Mehrheit der Partnerschaft aus allen Bewerbern Herrn Christmann im Ergebnis der Abwägung aller relevanter Gesichtspunkte präferiert. Daher wurde er gemäß der Absprache in der Partnerschaft von der CDU als größte Fraktion vorgeschlagen. SPD und FDP verzichteten insofern auf eigene Vorschläge.

Die Wahlergebnisse in den drei Wahlgängen entsprechen bezogen auf den Kandidaten Christmann den vorausgegangenen Abstimmungen in der Partnerschaft. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass offensichtlich alle anderen Ratsmitglieder mit Ausnahme einer Stimmenthaltung im Zusammenwirken einschließlich der Fraktionen der AfD und der Grünen sowie der Linken Mirko Helmut Kohl in sein Amt gewählt haben. Aus der vorstehenden Schilderung ergibt sich, dass es keinen Anlass gibt, die bisher in allen Sachfragen erfolgreiche und persönlich harmonische Zusammenarbeit in der Partnerschaft zu hinterfragen.

Konkrete Personalentscheidungen waren von vorneherein nicht Gegenstand der Partnerschaftsvereinbarung, vielmehr war lediglich festgehalten, dass die Auswahl nach Befähigung gehen solle. Wir schätzten an Herrn Christmann insbesondere dessen große Verwaltungserfahrung, insbesondere im Schulbereich, und hielten ihn deshalb für den besten Bewerber. Die dafür relevanten Aspekte wurden, wie oben dargestellt, von einer Minderheit anders abgewogen, als von der großen Mehrheit der Partnerschaft. Das lässt die Bearbeitung der Sachthemen, wie sie in der Partnerschaftsvereinbarung beschrieben sind, unberührt“.