Am vergangenen Samstag (1.11.2025) überwachten Beamte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim von 7 Uhr bis 13 Uhr die Einhaltung des Lkw-Fahrverbotes am Feiertag Allerheiligen. Für den gewerblichen Güterverkehr über 7,5t besteht nämlich ein sogenanntes Sonn- und Feiertagsfahrverbot in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr. Insgesamt konnten sechs Sattelzüge kontrolliert werden. Zwei von diesen konnten eine gültige Ausnahmegenehmigung vorlegen.

Diese gestattete den Fahrern trotz des bestehenden Feiertags das Fahren. Für die anderen vier Fahrer wurde die Weiterfahrt bis 22 Uhr untersagt. Außerdem wurden jeweils vor Ort hinterlegte Sicherheitsleistungen in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes kassiert, da keiner der Fahrer über einen festen Wohnsitz im Inland verfügte. Gegen die jeweiligen Halterfirmen werden Bußgeldverfahren geführt, da diese ihre Fahrer zu den nicht gestatteten Fahrten anstifteten.
Quelle: Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
