Motorroller nach Tuning ohne Betriebserlaubnis

Seine Kumpels mag der 17jährige damit beeindruckt haben. Die Polizei hatte dafür nicht mehr als ein müdes Lächeln übrig. Am späten gestrigen Samstagabend (1.11.2025) gegen 23:50 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Bingen in der Saarlandstraße den 17jährigen Fahrer eines Motorrollers. Der war zwar im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder. Im Rahmen der technischen Überprüfung des Motorrollers ergaben sich jedoch Zweifel an der Legalität des gefahrenen Zweirads.

Bereits vor Ort konnte dahingehend der Nachweis geführt werden, dass der Motorroller statt der erlaubten 45 km/h aufgrund einer technischen Veränderung tatsächlich knapp 60 km/h schnell fährt. Die Weiterfahrt wurde entsprechend untersagt und Kennzeichen sowie Betriebserlaubnis zwecks Weiterleitung an die Zulassungsstelle eingezogen. Der Fahrer räumte die Tat vor Ort ein und wird sich nun wegen Fahrens ohne (ausreichende) Fahrerlaubnis sowie wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen