Julia Iselborn weist im Stadtrat vorbildlich auf ihre Befangenheit hin

Ein Teil der kommunalrechtlichen Regeln ist für den Durchschnittsbürger kaum nachzuvollziehen und bleibt unverständlich. Das liegt aber in der Mehrzahl der Fälle nicht daran, dass der Landesgesetzgeber schlecht gearbeitet hat. Sondern daran, dass die zu regelnden Sachverhalte ausgesprochen komplex sind. Die Bestimmungen zur Befangenheit sind ein solcher Punkt. Demnach dürfen Stadtrats- und Ausschussmitglieder „nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem ihrer Angehörigen im Sinne des Absatzes 2 oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann“.

Julia Iselborn und Christoph Anheuser (links) nahmen während der Abstimmung über die (natürlich einstimmig erfolgte) Annahme der Spende des Verkehrsvereines im Publikumsbereich statt. Was der Julia besonders leicht fiel, weil dort ihr Ehemann Dirk Nessel (Mitte) als Zuhörer bereits auf sie wartete.

Das liest sich schon holprig. Dahinter verbergen sich umfangreiche Überlegungen, die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) ausführlich in mehreren Entscheidungen (u.a. der vom 24.6.2009, Aktenzeichen 2 A 10098/09.OVG) dargestellt hat. Einige dieser Bestimmungen sind ganz einfach. Und auch für Ausstehende leicht nachvollziehbar. Etwa jene, die nahen Verwandten verbietet über Anträge ihrer Familienangehörigen zu entscheiden. Obwohl das wortwörtlich so im Gesetz steht, halten sich immer noch nicht alle daran. Wie am 7.10.2025 im Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) der Fall Lorenz gezeigt hat.

Da nahm Carsten Lorenz an der Beratung und Abstimmung eines von seinem Onkel Werner Lorenz (FDP) geplanten Bauprojektes (Hotel-Türme neben der Kauzenburg) teil. Der ganze Tagesordnungspunkt ist dadurch im Rechtssinne kontaminiert. Und muss wiederholt werden. Schwieriger nachzuvollziehen (wenngleich trotzdem absolut richtig geregelt) ist es, wenn auch gemeinwohldienliches Verhalten zum Ausschluss von der Beratung und Beschlussfassung führt. Julia Iselborn (FDP) hat in der Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag (30.10.2025) in einem solche Fall gezeigt, wie man es richtig macht. Die Ratsfrau ist wie ihr Fraktionskollege Christoph Anheuser im Vorstand des Bad Kreuznacher Verkehrsvereines tätig.

Der Verein hat der Stadt die etwa 20.000 Euro teure Reparatur des Salinenbrunnens geschenkt. Eine solche Spende muss allerdings formal korrekt von der Stadt erst einmal angenommen werden. Das stand am 30.10.2025 auf der Tagesordnung. Entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Geschäftsordnung des Rates der Stadt teilte Julia Iselborn dem sitzungsleitenden Oberbürgermeister zunächst die rechtliche Befangenheit ihrer Person und der des Fraktionskollegen mit. Als der Punkt aufgerufen wurde, setzten sich beide unaufgefordert in den Publikumsbereich. Ähnlich korrekt hatte sich bereits die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Claudia Eider bei Sitzungen verhalten, in denen Zuwendungen an den von ihrem Ehemann geführten MTV behandelt wurden.