Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss

Am frühen heutigen Sonntagmorgen (2.11.2025) gegen 00:55 Uhr befuhren Beamte der Polizeiinspektion Bingen im Rahmen ihrer Streifentätigkeit die Koblenzer Straße aus Richtung Bingen-Bingerbrück kommend in Fahrtrichtung Trechtingshausen. Dabei fiel ihnen ein vor ihnen fahrender Pkw VW Polo auf, der mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Im Zuge der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle ergaben sich bei dem 28jährigen Fahrzeugführer aus Sachsen-Anhalt deutliche Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum.

Auf Nachfrage räumte der Fahrer ein, am Vorabend Cannabis konsumiert zu haben. Ein anschließend durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte Verdacht und eigene Einlassung. Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm gilt seit dem August 2024. Fachleute raten mindestens 24 Stunden nach Konsum abzuwarten, bevor man sich wieder ans Steuer setzt.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen