Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag der neuen Woche (28.10.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1043 Js 4027/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges in Tateinheit mit Raub und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende März 2024 unter Nutzung des zuvor entwendeten Zweitschlüssels mit dem Dienstwagen seiner Frau ohne deren Einverständnis in Winzenheim am Straßenverkehr teilgenommen haben. Seine Frau habe den Angeklagten daraufhin mit einem anderen Pkw verfolgt. An einem Feldweg seien beide aus den Fahrzeugen ausgestiegen. Seine Frau habe den Angeklagten aufgefordert ihr den Zweitschlüssel zu übergeben. Der Angeklagte sei dann wütend und laut geworden. Aus diesem Grund habe sich seine Frau in ihren Pkw begeben.
Der Angeklagte sei ihr gefolgt und habe ihr iPhone, mittels dessen sie die Polizei habe anrufen wollen, an sich genommen. Seine Frau habe sodann nach ihrer Handtasche gegriffen, in welcher sich ein weiteres Handy befunden habe. Um seiner Frau die Handtasche abnehmen zu können, habe er ihr mit den Handflächen mehrfach auf die Hände geschlagen und ihren linken Daumen in Richtung ihres Armes gedrückt, wodurch dieser überdehnt worden sei. Währenddessen habe er ihr die Handtasche aus den Händen gerissen und sei mit ihrem iPhone sowie der Handtasche samt Inhalt in ihrem Dienstwagen davongefahren. Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Wesentlichen bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach

