Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer, Schurgericht) am Montag kommender Woche dieser Woche (27.10.2025) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1041 Js 13961/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine versuchte gefährliche Körperverletzung (Fall 1) sowie Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall 2) vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2024 in der Kirschsteinanlage in Bad Kreuznach an einen Bekannten einen Joint verkauft haben. Weil sein Bekannter kein Kleingeld dabeigehabt habe, um den Joint zu bezahlen, sei es zu einem Streit zwischen ihm und dem Angeklagten gekommen. Im Verlaufe des Streits habe der Angeklagte einen Schraubenzieher aus seiner Tasche gezogen und mit dem Schraubenzieher wiederholt in Richtung seines Bekannten gestochen, um ihn zu verletzen. Sein Bekannter habe den Stichen ausweichen können und sei nicht verletzt worden. Lediglich die Jacke seines Bekannten sei beschädigt worden.
Fall 2:
Eine Woche später soll es in der Kirschsteinanlage in Bad Kreuznach erneut zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Bekannten gekommen sein. Anlass des Streits sei die Beschädigung der Jacke gewesen. An diesem Streit sei auch ein Freund des vorgenannten Bekannten beteiligt gewesen. Während des Streits habe der Angeklagte die Kirschsteinanlage kurzzeitig verlassen und sei nach mehreren Minuten mit einem Messer zurückgekehrt. Nach der Rückkehr habe sich der Angeklagte zudem mit einem Holzstock bewaffnet.
Der Bekannte des Angeklagten und dessen Freund hätten sich ebenfalls bewaffnet. Der Bekannte des Angeklagten habe einen Holzstock geholt, den er nach dem Vorfall im Fall 1 in der Kirschsteinanlage für den Fall einer erneuten Auseinandersetzung mit dem Angeklagten in einem Baum versteckt gehabt habe. Der Freund des Bekannten habe eine Flasche auf einem Stein zerschlagen und den abgebrochenen Flaschenhals in der Hand gehalten. Es sei sodann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei welcher der Angeklagte mit dem Messer auf den Freund des Bekannten eingestochen habe.
Der Angeklagte habe diesem unter anderem einen wuchtigen Stich in den Brustkorb unterhalb der rechten Achselhöhe versetzt und hierbei eine tödliche Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen. Der Bekannte des Angeklagten habe daraufhin versucht seinem Freund zu helfen, indem er mit seinem Holzstock auf den rechten Unterarm des Angeklagten geschlagen habe. Der Holzstock sei hierbei zerbrochen. Im Anschluss daran habe der Angeklagte auch auf seinen Bekannten eingestochen sowie ihm mit seinem Holzstock einen Schlag gegen die Stirn versetzt. Danach habe der Angeklagte die Flucht ergriffen.
Der Bekannte des Angeklagten, der Hautabschürfungen an der Stirn, eine etwa 1,5 cm lange Hautdurchtrennung am linken Zeigefinger sowie einen etwa 3 cm langen Hautdefekt am rechten Unterarm erlitten habe, habe seinen stark blutenden Freund dann in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Trotz umgehend eingeleiteter Behandlungsmaßnahmen und Reanimationsversuchen sei der Freund dort an den Folgen des Blutverlustes gestorben. Fortsetzungstermine sind auf den 29.10.2025, 3.11.2025, 5.11.2025, 19.11.2025, 5.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025 und den 17.12.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach

