Die Verkehrspsychologen machen da eine ganz klare Ansage: würden geringfügige Verkehrsverstösse wie rechtswidriges Linksabbiegen, Einbahnstrassen- und Durchfahrtverbotsleugnung konsequent geahndet, würde das zukünftige schwerere Verstöße reduzieren. Deshalb ist es mehr als nur eine Unterlassungssünde, dass die Einhaltung der Beschilderung – vor allem in der Innenstadt – faktisch nicht kontrolliert wird.

Das ist natürlich nicht die Schuld der örtlichen Polizeiinspektion, die mit anderen Aufgaben hinreichend ausgelastet ist. Und aufgrund unzureichender Personalausstattung durch das Land mehr nicht leisten kann. Sondern die des Landesinnenministers. Weil dort die Bedeutung eines geordneten Strassenverkehrs für das Sicherheitsgefühl der Menschen und ihr Gerechtigkeitsempfinden noch immer nicht erkannt wird, erfolgen die notwendigen Maßnahmen nicht.

So wie die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung müsste auch die Einhaltung der angesprochenen Vorschriften durch überörtlich tätige (etwa bei den Polizeipräsidien angesiedelte) Spezialteams erfolgen, die eben nicht mal ein paar Minuten Zeit haben, für die Kontrolle an einer Stelle, sondern sich jeweils mehrere Tage in Folge in einer Kommune an den ortsbekannten neuralgischen Stellen aufhalten.

Und dann zur nächsten Kommune weiterziehen. Der über mehrere Tage flächendeckend aufrecht erhaltene Kontrolldruck beeindruckt die einschlägigen Kreise eine gewisse Folge-Zeit, so dass die negative Vorbildfunktion sich reduziert. Und die allzeit regelbruchbereiten Fahrzeugführer*Innen lernen, dass sie auch mit korrekter Fahrweise ans Ziel kommen. Das reduziert dann langfristig auch die entsprechenden Fallzahlen der entsprechenden Delikte.

