Abhängig vom Tag der Bestattung: 2.189 Euro teurer oder 1.443 Euro billiger

Das ist uns klar. Die nachfolgenden Feststellungen werden im Einzelfall den Vorwurf der Pietätlosigkeit auslösen. Aber die Fakten sind nun mal so. Am Donnerstag der kommenden Woche (30.10.2025) beschließt der Stadtrat eine Anpassung der Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten auf den städtischen Friedhöfen. Die tritt zum 1.1.2026 in Kraft. Und ist mit gravierenden Veränderungen verbunden. Je nach dem, wann man stirbt und beerdigt wird und welche Bestattungsform gewählt wird, fallen die Friedhofsgebühren bis zu 2.189 Euro teurer bzw 1.443 Euro billiger aus.

Wer sich etwa für eine Urnenbestattung in einer Stele oder Wand entscheidet (Nutzungsdauer 30 Jahre), dessen Angehörige müssen bei einer Bestattung bis zum 31.12. diesen Jahres 3.112 Euro bezahlen. Ab dem 2.1.2026 kommt die gleiche Bestattungsvariante nur noch auf 1.669 Euro: eine Ersparnis von immerhin 1.443 Euro. Ganz anders sieht es bei der Bestattungsvariante Reihenrasengrab (Nutzungsdauer 30 Jahre) aus. Die kostet ab dem 2.1.2026 schlanke 3.945 Euro. Für alle, die in dieser Weise noch in 2025 unter die Erde gebracht werden, fallen nur 1.756 Euro Gebühren an.

Das sind im neuen Jahr also ganze 2.189 Euro mehr. Bei diesen Zahlen kann man schon ins Nachdenken kommen. Immerhin liegen die Gebühren insgesamt niedriger, als von der Stadtverwaltung ursprünglich geplant. Denn der Finanzausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, den aus Steuermitteln zu bezahlenden Stadtanteil der Friedhofskosten von 20 auf 30 % zu erhöhen. Eine sachlich gut begründete Entscheidung, da allein der Hauptfriedhof als einzige zusammenhängende Grünanlage in der Südstadt für gut 20.000 Einwohner*Innen fungiert (weitere Beiträge dazu folgen).