Diese Graffiti-Sprühaktion war total legal

In Bad Kreuznach gibt es auf der Pfingstweise Legal Walls. Da dürfen Sprayer ihre Kreativität mit den Sprühdosen ihrer Wahl frei ausleben. In Bingen wird dieser Freiraum so ausdrücklich nicht gewählt. Weshalb dort das Gestalten von Graffitis als Sachbeschädigung eingeschätzt wird. Aufmerksame Bürger meldeten daher am Montag dieser Woche (20.10.2025) bei der Polizeiinspektion Bingen einen Mann, der in der Unterführung des Stadtbahnhofs Graffiti sprühte.

Vor Ort trafen die Einsatzkräfte den Sprayer an, der ein Schreiben vorlegen konnte, mit dem ihm die Erlaubnis erteilt wurde, die Unterführung künstlerisch zu gestalten. Eine ebenfalls hinzugezogene Streife des Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Bingen bestätigte die Rechtmäßigkeit der Farbgestaltung. Die Polizei Bingen bedankt sich trotzdem bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe und weist darauf hin, dass bei Verdacht auf illegale Graffiti-Sprühaktionen stets eine Meldung an die Polizei hilfreich ist.

Quelle: Polizeiinspektion Bingen