Tiere sind selten Gegenstand von Beratungen in den städtischen Gremien. Das wird sich in der Stadtratssitzung am 30. Oktober ändern. Denn dann steht ein Antrag der Fairen Liste auf der Tagesordnung, in dem eine Katzenschutzverordnung für Bad Kreuznach gefordert wird. Mit der sollen die Katzenhalter:innen zu einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht angehalten werden. Laut Fairer Liste führt die „konsequente Durchführung des europaweiten Ansatzes Fangen-Kastrieren-Freisetzen zu gesünderen Populationen, die mittelfristig kleiner werden“. Das übergeordnetes Ziel ist es so das Tierleid zu verringern.

Der Antrag der Fairen Liste im Wortlaut:
Betreff: Antrag nach § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemo, auf Erlass einer Katzenschutzverordnung in Bad Kreuznach
Der Stadtrat möge beschließen, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer kommunalen Katzenschutzverordnung zu beauftragen.
Begründung:
Probleme freilebender Katzen
Freilebende Katzen sind entlaufene, zurückgelassene oder ausgesetzte Hauskatzen und deren Nachkommen. Sie können ohne menschliche Unterstützung nicht überleben, da sie Haus- und keine Wildtiere sind. Sie sind nicht ausreichend an die klimatischen Verhältnisse in Deutschland angepasst. Das bedeutet, sie frieren, hungern, werden überfahren, angeschossen oder misshandelt. Jene Katzen finden nur selten adäquate Nahrung und haben keine Gesundheitsversorgung – dies führt zu erheblichen Schmerzen, Leid und Schäden durch Auszehrung, Krankheiten und damit zum früheren Tod.
Ihre Lebenserwartung liegt zwischen einem und drei Jahren statt durchschnittliche 15-20 Jahren. Für andere Freigängerkatzen besteht eine Ansteckungsgefahr, da es z.B. gegen FiV und FIP keine Impfung gibt, beides endet tödlich. Zudem können sich freilebende Katzen ungeplant mit unkastrierten Hauskatzen oder untereinander vermehren, was Inzuchtgefahr, Missbildungen und Gendefekte bedeutet. Da freilebende Katzen auf das Nahrungsangebot in der Natur angewiesen sind und vermehrt in der Vogelwelt wildern, töten sie einheimische Singvögel, aber auch teilweise geschützte Wildvögel und Reptilien.
Ziele der Katzenschutzverordnung
Übergeordnetes Ziel ist das Tierleid zu verringern. Die konsequente Durchführung des europaweiten Ansatzes Fangen-Kastrieren-Freisetzen führt zu gesünderen Populationen, die mittelfristig kleiner werden. Mit der Katzenschutzverordnung kann die Stadt eine Handhabe schaffen, die ehrenamtlichen Tierschützer:innen zu entlasten, indem sie die Katzenhalter:innen in die Pflicht nehmen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ermöglicht die schnelle Rückgabe der Tiere und somit eine verbesserte Möglichkeit zur Kostenerstattung.
Verwaltungsaufwand
Zusätzliche Personalkosten für die Verwaltung entstehen durch eine Katzenschutzverordnung nicht. Die Kontrollpflichten für Kommunen werden durch die Arbeit der Tierschutzvereine zum großen Teil übernommen, da Finder:innen in der Regel Tierschutzvereine ansprechen bzw. wie bisher an diese verwiesen werden können.
Inhalte der Katzenschutzverordnung
Nach § 13 b des Tierschutzgesetzes soll die Katzenschutzverordnung für alle freilaufenden Katzen folgendes beinhalten:
1. Kastrationspflicht / Fortpflanzungsunfähigkeit / Unfruchtbarmachung
2. Kennzeichnungspflicht
3. Registrierungspflicht
Reine Wohnungskatzen sind von dieser Haltung nicht betroffen. Zuchtkatzen können auf Antrag von der Pflicht befreit werden. gez. Gerhard Merkelbach (Fraktionsvorsitzender) Kay Maleton (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
