Im Herbst vergangenen Jahres änderte der Deutsche Bundestag das Waffengesetz. Seit dem gelten für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge deutlich strengere Regeln. Verstöße können nun eine Geldstrafe nach sich ziehen. In einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2025 konnten die nun illegalen Springmesser straffrei und kostenlos bei den Waffenbehörden der Kreisverwaltungen und Großstädte abgegeben werden. Bundesweit war die Resonanz gering. Wie die Kreisverwaltung Bad Kreuznach auf Tourismusbeitrag-so-nicht.de-Anfrage mitgeteilt hat, wurde in den elf Monaten der Amnestie-Regeln des § 58 WaffG kein einziges Springmesser abgegeben.

Das diese Messer allerdings in grosser Zahl im Umlauf sind, wird an einer Tatsache deutlich. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung 35 Verstöße gegen das Waffengesetz gemeldet. Davon allein 27 wegen verbotener Mitführung von Einhandmessern. Verstöße, die bei Kontrollen durch die Polizei aufgefallen sind. Und auch sonst hat die Kreisverwaltung mit Waffen regelmäßig zu tun. Nur im Jahr 2024 wurden insgesamt 104 Fund- (8), Erb- (75) sowie nicht mehr benötigte Sport-, Jagd- und Dekowaffen (21) abgegeben. Die Munitionsmengen sind nicht erfasst, weil für deren Sicherstellung die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig ist.
