Leserbrief des Gernot Bach zum Lorenz-Eklat im Planungsausschuss

Leserbrief von
Gernot Bach

„Wenn ich die Argumentation des Herrn Lorenz richtig verstehe, sind also Mandatsträger, die eine Gemeindeordnung erstens kennen, zweitens beachten und auf Fehlverhalten hinweisen, intrigant und gegen die Arbeit der Stadtspitze, der Verwaltung und gegen Menschen, die in der Stadt etwas bewegen und nicht verhindern wollen. Ein interessanter Standpunkt, weil W. Lorenz doch höchstselbst mehrmals auf diese Gemeindeordnung verpflichtet wurde. Traurig genug, das dieser Formfehler den Vertretern anderer Fraktionen oder Ausschussmitgliedern (die schon jahrelang Mandate wahrnehmen) nicht aufgefallen ist, jedenfalls war dort kein Hinweis zu hören.

Vielleicht auch deshalb, weil ein Projekt „still und leise“ durchgewunken werden sollte. Im Ergebnis wäre eine Beschlussfassung unter Mitwirkung eines befangenen Mitgliedes natürlich anfechtbar und der Klageweg eröffnet. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hierzu hinlänglich bekannt und sollte auch langjährigen Mandatsträgern bekannt sein. Abschließend: Der Ruf des Stadtrates wird nicht durch Hinweisgeber auf geltendes Recht geschädigt, sondern durch Mandatsträger, die ihren Job nicht ernst nehmen, ihr Handwerkszeug (u.a. die Gemeindeordnung) nicht kennen oder versuchen, am Recht vorbei ihre Ziele zu erreichen“.