Für die Pendlerinnen und Pendler aus dem Naheraum ins Rhein-Main-Gebiet oder ins südliche Hessen war das eine gute Nachricht: nach fast zehnjähriger Bauzeit wurde das Autobahnkreuz Mainz-Süd vor wenigen Tagen fertiggestellt. Und die komplexe Verkehrsbeziehung zwischen der A 60, der A 63 und der B 40 wieder hergestellt. Allein auf der A 60 sind laut Autobahn GmbH täglich um die 100.000 Fahrzeuge unterwegs. Auf der A 63 sind es etwa 80.000. Trotzdem jetzt alle Spuren wieder freigegeben sind, läuft der Verkehr dort nicht rund.

Was die räumlich zuständige Polizeiautobahnstation Heidesheim zum Anlass für eine grösser Kontrolle am gestrigen Freitag (10.10.2025) genommen hat. Seit Mittwoch dem 8. Oktober 2025 ist die Baustelle am Autobahnkreuz Mainz-Süd vollständig zurückgebaut. Damit gilt auf der A 60 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Hechtsheim-West und dem Autobahnkreuz Mainz-Süd wieder die ursprüngliche Verkehrsführung. In Fahrtrichtung Bingen stehen nun zwei Fahrstreifen für den durchgehenden Verkehr zur Verfügung.
Ein weiterer Fahrstreifen endet am Autobahnkreuz und führt auf die B 40 in Richtung Gewerbegebiet und Mainzer Innenstadt. Daneben befindet sich ein Seitenstreifen, der ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen bei einer Panne oder in einer Notsituation genutzt werden darf. Die Kontrollen der zeigten, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer*Innen den Seitenstreifen fälschlicherweise als regulären Fahrstreifen nutzen. Dies war aber nur während der Bauarbeiten so markiert, ausgeschildert und zulässig.
Die neue Beschilderung samt Fahrbahnmarkierung sind deutlich angebracht und für alle Verkehrsteilnehmer*Innen klar erkennbar. Bei der Beobachtung des Autobahnabschnitts mussten die eingesetzten Beamten mehrere gefährliche Situationen beobachten. Da Fahrzeuge teilweise zwischen dem Seitenstreifen und dem Abbiegestreifen auf die B 40 hin- und herwechselten, mussten viele Verkehrsteilnehmer*Innen bis zum Stillstand abbremsen. In der Folge kam es insbesondere während der Feierabendzeit zu stockendem Verkehr. Innerhalb von nur 45 Minuten wiesen die eingesetzten Beamten mehr als 60 Verkehrsteilnehmer*Innen auf die geänderte Verkehrsführung hin und beließen es zunächst bei mündlichen Verwarnungen.
Das Befahren des Seitenstreifens ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bis hin zu einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Zur Vermeidung weiterer Gefahrensituationen appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer*Inne, sich auf die geänderte Verkehrsführung einzustellen und die geltenden Regelungen konsequent zu beachten. Nur so kann ein sicherer und gleichmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden.
Quellen: Polizeiautobahnstation Heidesheim, SWR (auch Bild)
