Klarstellung von
Werner Lorenz
„Kay Maleton gehört zu den High-Performern unter den Stadträten im aktuellen Stadtrat. Er arbeitet sich tief in Themen und Rechtslagen ein und ist immer ausgezeichnet vorbereitet. Meist erweckt es den Eindruck, dass er oft einige Denkschritte vor seinen Ratskollegen ist. So tätigte er auch eine Aussage während des Finanzausschusses am 6.10., dass sein Parteikollege Carsten Lorenz nicht stimmberechtigt bei der Abstimmung zur Bauvoranfrage des zu planenden Kauzenberghotels im Planungsaussschuss am 7.10.25 sein wird. Und so wurde dann am 7.10. im PLUV zu diesem TOP 1 über eine Stunde konstruktiv aber leider formfalsch (weil C. Lorenz anwesend) diskutiert.
Kay Maleton und andere haben sich während dessen hier ganz bewusst zurückgelehnt und abgewartet bis alle Beteiligte ins offene Messer liefen. Dieses Verhalten ist einfach nur erbärmlich und unkollegial. „Faire Liste“ sollte nun wohl eher „linke Liste“ heißen – da wird sogar der eigene Parteifreund geopfert. Es zeigt wieder mal die intriganten Machenschaften gegen die Arbeit von Stadtspitze und Verwaltung und Menschen, die in der Stadt was bewegen und nicht verhindern wollen. Der Ruf des Stadtrates ist mit dieser Aktion noch mehr beschädigt worden, das Vertrauen der Menschen in die Kommunalpolitik schwindet. Leider sehe ich solche Aktionen als Negativ-Motivation meine Arbeit im Stadtrat noch lange nicht zu beenden“.
Anmerkung der Redaktion (Claus Jotzo) 1:
Werner Lorenz (FDP) ist Mitglied des Rates der Stadt Bad Kreuznach und einer der Initiatoren des angesprochenen Bauprojektes.
Anmerkung der Redaktion (Claus Jotzo) 2:
Trotzdem die „Klarstellung“ unwahre Tatsachenbehauptungen enthält (die nachstehend in der Anmerkung 3 richtig gestellt werden), veröffentlichen wir diese im Wortlaut. Denn wie jeder andere hat auch Werner Lorenz aus unserer Sicht einen Anspruch darauf, dass seine Position ungekürzt und in seinen eigenen Worten nachzulesen ist. Ich persönlich habe in den achziger und neunziger Jahren erlebt, wie destruktiv es ist, wenn nur Teile einer eigenen Erklärung – mitunter sogar verzerrend – wiedergegeben werden.
Ich war daher den Kollegen Markus Wolf (nahe-news) und Thomas Gierse (hanz-online) sehr dankbar, dass diese vor mehr als zehn Jahren angefangen haben, neben ihren Beiträgen und Kommentaren auch die Originaldokumente regelmäßig zu veröffentlichen. Ich stelle gern fest, dass ich mir diese Praxis zum Vorbild genommen habe. Und trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes bis heute immer wieder Originaltexte veröffentliche. Das ist kein Vorwurf an die geschätzten Kolleg*Innen von Allgemeiner Zeitung und Öffentlichem Anzeiger. Denn die haben dazu oft schlicht nicht den nötigen Platz. Und bieten ein unvergleichlich breiteres Informationsangebot, weshalb Lokalzeitungen unverzichtbar sind.
Anmerkung der Redaktion 3: Faktencheck
Ich habe am öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses am 6.10.2025 ab etwa zehn Minuten vor der Eröffnung durch Bürgermeister Thomas Blechschmidt bis zu dessen Ende um 19:33 Uhr durchgängig teilgenommen und saß dabei keine drei Meter von Kay Maleton entfernt. In dieser Zeit hat Kay Maleton die von Werner Lorenz behauptete Äußerung weder wörtlich noch sinngemäß getätigt. Die Macher von kreuznach.gehoert.de haben einen Mitschnitt der Sitzung des öffentlichen Teils des Finanzausschusses gefertigt. Nach Eingang des Leserbriefs habe ich diesen Mitschnitt noch einmal abgehört. Ich konnte darauf die von Werner Lorenz behauptete Äußerung nicht hören.

Am 7.10.2025 ging es im Planungsausschuss ausdrücklich nicht um eine Entscheidung über eine Bauvoranfrage. Sondern um einen Grundsatzbeschluss. Der Unterschied ist von großer Bedeutung. Denn eine positiv beschiedene Bauvoranfrage würde die Stadt binden und ggf sogar Schadenersatzansprüche auslösen. Ein Grundsatzbeschluss hat derartige Rechtsfolgen nicht. Richtig ist, dass eine Bauvoranfrage gestellt wurde. Aber sogar der von den Bauvorhabensträgern beauftragte Architekt hat in der Sitzung dargelegt, dass das Baugenehmigungsverfahren für die Hotel-Türme eben nicht auf dem Weg über eine Bauvoranfrage, sondern auf dem Weg über einen maßnahmenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt wird.
Werner Lorenz weiß natürlich, dass Carsten Lorenz mit ihm eng verwandt ist, kennt ihn aus Babyzeiten. Werner Lorenz gehörte von 1994 bis 1999 (damals für die CDU) mit mir dem Rat der Stadt Bad Kreuznach an. Wir haben eine dreistellige Zahl von Stadtrats- und Ausschusssitzungen zusammen verbracht. Mehrfach wurde schon damals die Befangenheitsproblematik angesprochen. Werner Lorenz weiß also seit Jahrzehnten aus eigenem Wissen, auf was dabei zu achten ist. Werner Lorenz nahm an der Sitzung des Planungsausschusses am 7.10.2025 von Anfang an teil und hatte sich wegen seiner Befangenheit korrekt in den Publikumsbereich gesetzt.

Er wirft Kay Maleton und anderen vor, Carsten Lorenz auf dessen Befangenheit im rechtlichen Sinne nicht hingewiesen und diesen damit „geopfert“ zu haben. Was zunächst die Frage aufwirft, wieso Carsten Lorenz von den entsprechenden Vorschriften, auf die er zuletzt am 22.8.2024 per Handschlag ausdrücklich vom Oberbürgermeister verpflichtet wurde, angeblich oder tatsächlich keine Kenntnis hat. Und dann natürlich die Frage, warum Werner Lorenz seinen Neffen nicht selbst auf die Befangenheit hingewiesen hat. Wie kann Werner Lorenz von anderen etwas verlangen, was er selbst nicht bereit oder in der Lage ist zu tun? Und auch eine dritte Frage drängt sich auf:
Warum verlangt Werner Lorenz von ehrenamtlichen Kräften mehr als von seinem Parteifreund, dem Oberbürgermeister Emanuel Letz. Der hat seine dreijährige OB-Lehrzeit im Amt längst hinter sich. Auch mit Befangenheitsproblematiken. Und war am 7.10.2025 als Sitzungsleiter verpflichtet seinen Bosenheimer Ortsbezirksnachbarn Carsten Lorenz auf dessen Befangenheit hinzuweisen. Wenn in dieser Causa der „Stadtrates beschädigt“ wird, dann doch wohl durch Versagen im Hauptamt. Das zu ändern bedarf es keiner öffentlichen Empörung. Das kann FDP-parteiintern geregelt werden. Werner Lorenz hat selbstverständlich das Recht, seine privatwirtschaftlichen Interessen zu vertreten.

Ebenso haben die KommunalpolitikerInnen und die EinwohnerInnen der Stadt das Recht zu entscheiden und zu bewerten, ob sie seine Pläne für den Bau von Hotel-Türmen neben der Kauzenburg und die ausdrücklich damit verbundene Absicht der Erschaffung einer von der A 61 aus sichtbaren Landmarke, ja sogar eines neuen Wahrzeichens für die Stadt, positiv einschätzen. Oder eben nicht. Der von den Bauvorhabensträgern beauftragte Architekt, der am Eklat im Planungsausschuss von Anfang bis Ende teilgenommen hat, kam danach wortwörtlich zu einem ganz anderen Ergebnis als Werner Lorenz. Er sprach von einem „Beispiel für Demokratie“.
