Friedhofsgebühren für Sargbestattungen sollen um bis zu 157% steigen

Gestorben wird immer. Und ein geordnetes Bestattungswesen hat in Deutschland eine lange Tradition. Lange Zeit galten die Bestatter als Preistreiber für Beerdigungen. Zumindest in Bad Kreuznach wird sich das ändern. Denn die Stadtverwaltung hat zur Beratung in der heutigen öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses (6.10.2025, 17:30 Uhr, Sitzungssaal im 3. Obergeschoss des Rathauses, Eingang Rossstrasse) eine drastische Erhöhung der Friedhofsgebühren zum 1.1 2026 vorgeschlagen, die die Kosten für Särge und Urnen in den Schatten stellt.

Die Gebührenerhöhungen gelten nicht nur für den Hauptfriedhof, sondern auch für die sechs Friedhöfe in den fünf Ortsbezirken.

So soll bei den Sargbestattungen die Gebühr für ein Reihenrasengrab (Nutzungsdauer 25 Jahre) von bisher 1.756 Euro um 2.753 Euro auf 4.509 Euro erhöht werden. Ein sattes Plus von 157 %. Ein Grab im Reihewiesenfeld, das bisher 1.756 Euro gekostet hat, wird um 2.032 Euro teurer und kostet im neuen Jahr 3.788 Euro. Also 116 % mehr. Reihengräber für Erwachsene, die bisher 868 Euro gekostet haben, steigen im Preis um 760 Euro auf 1.628 Euro (plus 78 %). Der geringste Aufschlag wird für Kindergräber verlangt. Deren Kosten steigen von 687 Euro um 350 Euro auf 1.037 Euro (plus 51 %).

Für zwei Varianten der ohnehin bereits sehr beliebten Urnenbestattungen sollen die Gebühren sinken. Für die Nutzung einer Urnenwand oder einer -stele wurden bisher 3.112 Euro berechnet. Hier soll es eine Preisermäßigung um 1.269 Euro (um 41 %) auf 1.843 Euro geben. Auch für die Variante Baumwahlgrab (1 Person), wo die Gebühr bisher bei 2.070 Euro lag, wird eine Preisermäßigung in Aussicht gestellt. Um 394 Euro auf künftig 1.676 Euro (minus 19%). Die Bestattung in der einer wird dagegen deutlich teurer. Statt wie bisher 3.276 Euro sollen künftig 8.398 Euro gezahlt werden.

Eine Preissteigerung um 5.122 Euro (plus 156 %). Die einzelnen Gebühren sind in einer Aufstellung unten dargestellt. Quelle ist die auf der Stadtseite veröffentlichte Beschlussvorlage für die heutige Sitzung des Finanzausschusses. In der wird die teils drastische Gebührenerhöhung wie folgt begründet: „Gemäß des rheinlandpfälzischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten auf den städtischen Friedhöfen kostendeckend zu ermitteln. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte im Jahr 2018.

Seit dieser Zeit haben sich die Kosten im Bereich Friedhof von 1.195.059,28 € in 2018 auf 1.558.088,19 € in 2024 entwickelt. Ursächlich hierfür sind allgemeine Preissteigerungen, Lohnsteigerungen und Aufwandssteigerungen durch gesetzliche Vorgaben (Bsp.: Verkehrssicherung, Verbot von Pestiziden). Grundlage der Gebührenkalkulation für die Nutzungsentgelte der einzelnen Grabarten ist die Vorauskalkulation der durch Gebühren zu deckenden Kosten des Jahres 2026. Zur Ermittlung dieser Kosten wird zunächst vom Betriebsergebnis 2024 ausgegangen.

Die gesamten Aufwendungen im Bereich Friedhof beliefen sich im Jahr 2024 auf 1.558.088,19 €. Nach Abgrenzung und Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Kostenstellen (Winterdienst, jüdischer Friedhof, Ehrenfriedhöfe, Grabräumungen etc.) entfielen im Jahr 2024 insgesamt 962.448,07 € Aufwand auf den Bereich Grabnutzungen/Pflege“. Auch die Alternative zur Gebührenerhöhung wird klar benannt. Das dann entstehende „Defizit in Höhe von 132.675,78 €“ werde durch die Erhöhung des öffentlichen Interesses von 20% auf 33% ausgeglichen. Also durch Steuermittel bzw Kreditaufnahmen finanziert (weitere Berichte folgen).

Gebühren Sargbestattungen:

Reihengrab Erwachsene: Gebühr bisher: 868 Euro, Preissteigerung: 760 Euro, neue Gebühr: 1.628 Euro (plus 78 %)
Reihengrab Kind: Gebühr bisher: 687 Euro, Preissteigerung: 350 Euro, neue Gebühr: 1.037 Euro (plus 51 %)
Wahlgrab (normal): Gebühr bisher: 1.350 Euro, Preissteigerung: 998 Euro, neue Gebühr: 2.348 (plus 74 %)
Wahlgrab (tief): Gebühr bisher: 1.350 Euro, Preissteigerung: 998 Euro, neue Gebühr: 2.348 (plus 78 %)
Reihenrasengrab: Gebühr bisher: 1.756 Euro, Preissteigerung: 2.753 Euro, neue Gebühr: 4.509 Euro (plus 157 %)
Reihewiesenfeld: Gebühr bisher: 1.756 Euro, Preissteigerung: 2.032 Euro, neue Gebühr: 3.788 Euro (plus 116 %)
Reihe Anonyme: Gebühr bisher: 1.516 Euro, Preissteigerung: 1.552 Euro, neue Gebühr: 3.068 Euro (plus 102 %)

Gebühren Urnenbestattungen:

Reihengrab: Gebühr bisher: 728 Euro, Preissteigerung: 398 Euro, neue Gebühr: 1.124 Euro (plus 55%)
Wahlgrab (2 Personen): Gebühr bisher: 954 Euro, Preissteigerung: 299 Euro, neue Gebühr: 1.253 Euro (plus 31%)
Wahlgrab (1 Person) (neu): Gebühr bisher: 954 Euro, Preissteigerung: 256 Euro, neue Gebühr: 1.210 (plus 27%)
Reihenrasengrab: Gebühr bisher: 771 Euro, Preissteigerung: 537 Euro, neue Gebühr: 1.308 Euro (plus 70%)
Baumreihengrab: Gebühr bisher: 1.468 Euro, Preissteigerung: 80 Euro, neue Gebühr: 1.548 Euro (plus 5%)
Baumwahlgrab (1 Person): Gebühr bisher: 2.070 Euro, Preisermäßigung: 394 Euro, neue Gebühr: 1.676 Euro (minus 19%)
Baumwahlgrab (2 Personen): Gebühr bisher: 2.070 Euro, Preissteigerung: 374 Euro, neue Gebühr: 2.444 Euro (plus 18%)
Reihe Anonyme: Gebühr bisher: 733 Euro, Preissteigerung: 415 Euro, neue Gebühr: 1.148 Euro (plus 57%)
Urnenwand / Stele: Gebühr bisher: 3.112 Euro, Preisermäßigung: 1.269 Euro, neue Gebühr: 1.843 Euro (minus 41 %)
Gruft: Gebühr bisher: 3.276 Euro, Preissteigerung: 5.122 Euro, neue Gebühr: 8.398 Euro (plus 156 %)