Selbsternannter Notfall- und Rettungssanitäter will Haftstrafe vermeiden

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (2.10.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 5292/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 50 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Sulzbach/Saar unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen (Fälle 1 und 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Außerdem hat es den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug (Fall 3) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der beiden Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Mitte Dezember 2020 soll der Angeklagte im Rahmen einer Bewerbung bei einer sozialen Hilfsorganisation in Idar-Oberstein ein gefälschtes Dokument vorgelegt haben, nach welchem er die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungssanitäter“ habe, die er jedoch tatsächlich nicht gehabt habe.

Fall 2:

Anfang März 2021 soll der Angeklagte bei derselben sozialen Hilfsorganisation ein gefälschtes Dokument vorgelegt haben, nach er die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ habe, die er ebenfalls tatsächlich nicht gehabt habe.

Fall 3:

Im Zeitraum von Anfang Februar 2024 bis Juli 2024 sei der Angeklagte als medizinische Fachkraft bei einem Unternehmen in Speyer beschäftigt gewesen. Auch in diesem Fall habe er im Rahmen der Bewerbung bewusst gefälschte Urkunden verwendet, um den Arbeitgeber zu täuschen und die von ihm erstrebte Anstellung zu erlangen. Er sei auf dieser Grundlage dann als medizinische Fachkraft eingestellt worden, obwohl er die notwendige Qualifikation hierfür nicht aufgewiesen habe.

Dem Unternehmen sei im Zuge dessen im Zeitraum der Beschäftigung des Angeklagten ein Gesamtschaden in Höhe von etwas mehr als 17.000 Euro entstanden. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen. Mit seiner Berufung möchte der Angeklagte eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung erreichen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach