Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (30.9.2025) um 9:30 Uhr im Saal acht (Az: 7 NBs 1025 Js 5327/25 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.
Mitte Februar 2025 sei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten von der Polizei das Mobiltelefon des Angeklagten sichergestellt und von einem Polizeibeamten in Gewahrsam genommen worden. Auf Bitte des Angeklagten, sich verschiedene Kontakte aus dem sichergestellten Mobiltelefon aufschreiben zu dürfen, habe der Polizeibeamte dem Angeklagten gestattet, das in der Hand des Polizeibeamten verbleibende Mobiltelefon mittels Eingabe der PIN zu entsperren und die benötigten Kontakte aufzurufen.
Nachdem der Angeklagte die PIN eingegeben habe, habe er das Mobiltelefon blitzartig umklammert und ruckartig mit erheblicher Kraft daran gezogen, um es dem Polizeibeamten zu entreißen. Infolgedessen sei es zu einem kurzen Handgemenge zwischen dem Angeklagten und dem Polizeibeamten gekommen, im Rahmen dessen der Polizeibeamte kurzzeitig den vollständigen Zugriff auf das sichergestellte Mobiltelefon verloren habe. Erst nach Hinzurufen der weiteren anwesenden Polizeibeamten habe der Angeklagte von dem Mobiltelefon abgelassen und sich im weiteren Verlauf kooperativ verhalten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
