Explodieren jetzt die Friedhofsgebühren?

Seit vorgestern gilt ein vom Landtag für Rheinland-Pfalz beschlossenes neues Bestattungsrecht. Ein Punkt wird sich flächeneckend auf alle Stadt und Gemeinden auswirken: die Friedhofspflicht für Beerdigungen fällt weg. Wer zu Lebzeiten erklärt, dass seine Asche etwa im heimischen Garten verstreut werden soll, wird dann in dieser Weise – nicht mehr unter, sondern auf die Erde gebracht. Zulässig ist ab sofort auch das Verklappen der Asche in Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Die Kritiker*Innen dieser Neuregelung führen an, dass damit das Totenglöcklein für die kommunalen Friedhöfe geläutet wurde. Und sich die dort zu erhebenden Gebühren dramatisch erhöhen werden.

Das ist leider zu befürchten. Auch in Bad Kreuznach. Hier verursachen die sechs Friedhöfe in den Stadtteilen (Bad Münster, Ebernburg, Winzenheim, Ippesheim, Planig und Bosenheim) und der Hautfriedhof schon jetzt ein sechsstelliges Minus. Aufgrund der hoch defizitären Haushaltslage der Stadt ist das eigentlich nicht zulässig. Denn die Friedhöfe werden durch die Gebühren ihrer Nutzer*Innen finanziert. Und die müssen eigentlich kostendeckend hoch sein. Weil Gebührenerhöhungen immer zu Protesten führen, haben sich die Kommunalpolitiker*Innen bisher davor gescheut. Es droht der Stadt daher eine aufsichtsbehördliche Anordnung.

Um die zu vermeiden hat Bauhof-Leiterin Mareike Näher, die für die Verwaltung der Friedhöfe zuständig ist, in der Sitzung des Finanzausschusses am 2.9.2025 eine Überarbeitung der Kalkulation angekündigt. Eine dadurch begründete kurzfristige Erhöhung der Gebühren in Bad Kreuznach steht also bereits fest. Es wird allerdings absehbar wesentlich teurer werden. Denn wenn nur ein Teil jener Einwohner*Innen, die sich bisher auf den sieben städtischen Friedhöfen haben beerdigen lassen, von den Neuregelungen des Bestattungsrechtes Gebrauch macht, gehen der Stadt sechsstellige Einnahmen verloren. Ohne dass die Kosten, bei denen es sich weit überwiegend um Fixkosten handelt, sinken.

Wegen der dadurch entstehenden Defizite werden weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. So wird eine Steigerungs-Spirale wird in Gang gesetzt. Denn höhere Gebühren feuern die Nachfrage nach den neuen, billigeren Bestattungsmethoden an. Wenn etwa eine Urnenbestattung auf dem Friedhof 1.000 Euro oder mehr teurer kommt, als das Aufstellen der Urne daheim, ist die Reaktion in der Bevölkerung absehbar: immer mehr Menschen werden zu Lebzeiten sogenannte Totenfürsorgeverfügungen mit einschlägigen Anweisungen unterschreiben – sei es auch durch die Angehörigen motiviert. Was die Bestattungszahlen auf den Friedhöfen immer weiter sinken lassen wird.

Die soziale Basis für diese einschneidenden Veränderungen ist längst gelegt. So nimmt nach Angaben der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e.V. die Zahl der Urnenbestattungen bundesweit weiter zu. In Rheinland-Pfalz lag ihr Anteil im Jahr 2023 schon bei 78 Prozent. Nur noch 22 Prozent entfielen auf Sargbestattungen. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas hat weitere Daten erhoben, die den durch die neue Bestattungsordnung geförderten Trend belegen. So wünschen sich laut einer Umfrage immer weniger Menschen ein Friedhofs-Grab: nur noch 14 Prozent wollen ein Urnengrab. Sogar nur elf Prozent die Besetzung in einem Sarg.

Besonders beliebt ist eine Beisetzung im Bestattungswald (den es in Bad Kreuznach absehbar nicht geben wird, aber wegen der 1.500 Bäume auf dem Hauptfriedhof hier auch nicht ganz so dringend benötigt wird). Fast 25% der Befragten würden gern von dem Gebrauch machen, was das neue Bestattungsgesetz erstmals in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Aber es gibt auch einen Hoffnungsstreif am Horizont. Bisher wurden Bad Kreuznacher Muslime überwiegend in ihren Herkunftsländern, hauptsächlich der Türkei, beerdigt. Für die vor Ort verbleibenden Angehörigen eine erhebliche Belastung. Denn sie können ja nicht einfach mal so zum Grab gehen.

Auch die Grabpflege ist nicht persönlich möglich. Daher dreht sich hier der Trend. Immer mehr deutsche Muslime wollen in heimischer Erde bestattet werden. Die Alternative einer Fluss- oder Feuerbestattung kommt für sie aus religiösen Gründen nicht in Frage. Diese anteilig an der Gesamtbevölkerung wachsende Einwohnergruppe kann also von den Neuerungen der Bestattungsordnung keinen Gebrauch machen. Und muss die Friedhöfe vor Ort in Anspruch nehmen. Was zu einem Ergebnis führt, das schon bei seiner sprachlichen Ausformulierung paradox klingt: Muslime tragen so zur Bewahrung der christlichen Bestattungskultur bei. Wenn das kein nachträgliches Wort zum Sonntag ist.