Vorbestrafter Mehrfachtäter zum wiederholten Mal vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (4. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (30.9.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 4 NBs 1025 Js 15002/23 (3) – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges (Fall 1), Diebstahls in fünf Fällen (Fälle 2 bis 6), Beleidigung (Fall 7), Erschleichen von Leistungen (Fall 8) sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung (Fall 9) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende April 2023 in einem Bekleidungsgeschäft in Mainz das Etikett einer Hose mit einem Preis von 149,99 Euro gegen das Etikett einer Hose mit einem Preis von 44,99 Euro ausgetauscht haben und mit der teureren Hose zur Kasse gegangen sein. Dem Kassierer sei an der Kasse jedoch das vertauschte Etikett aufgefallen.

Fall 2:

Mitte August 2023 soll der Angeklagte in Gau-Algesheim aus einem unverschlossenen Lkw Bargeld in Höhe von 65 Euro entwendet haben.

Fall 3:

Anfang September 2021 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach drei Herrenjeanshosen im Wert von jeweils 39,99 Euro sowie eine Herrenweste im Wert von 59,99 Euro in eine von ihm mitgeführte Tasche gesteckt haben, nachdem er zuvor die Preisschilder abgerissen habe. Anschließend habe er sich zur Kasse begeben, wo er von einem Ladendetektiv gestoppt worden sei.

Fall 4:

Anfang November 2023 habe der Angeklagte in Mainz aus der unverschlossenen Fahrerkabine eines Handwerkertransporters einen Rucksack entwendet, in welchem sich unter anderem Werkzeuge im Gesamtwert von 535 Euro befunden haben sollen.

Fall 5:

Ende Januar 2023 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft Jacke, Socken und einen Schal im Gesamtwert von 84,00 Euro entwendet haben.

Fall 6:

Mitte Februar 2023 soll der Angeklagte in einer Shishabar in Bad Kreuznach die Bauchtasche des Inhabers der Bar, welche die Schlüssel, Bargeld und persönliche Papiere des Inhabers enthalten habe, und einen Gesamtwert von 1.500 Euro gehabt habe, entwendet haben.

Fall 7:

Ende Oktober 2022 sei der Angeklagte am Bahnhof in Bad Kreuznach in Streit mit einer Frau geraten. Gegenüber den aus diesem Anlass sodann verständigten Polizeibeamten soll er unter anderem mehrfach die Äußerung „fuck you“ getätigt haben und diese jeweils als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Fall 8:

Kurze Zeit nach dieser polizeilichen Maßnahme habe der Angeklagte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein, den Zug der Linie RE3 von Bad Kreuznach in Richtung Gensingen-Horrweiler benutzt. Er sei bei dieser Fahrt von einem Mitarbeiter kontrolliert worden, der schließlich die Polizei verständigt habe, weil der Angeklagte den Zug nicht freiwillig verlassen habe.

Fall 9:

Nachdem der Angeklagte von einem verständigten Polizeibeamten in Gensingen aus dem Zug eskortiert worden sei, habe der Angeklagte am Bahnsteig in Richtung des Gesichts des Polizeibeamten gespuckt. Der Polizeibeamte habe jedoch ausweichen können. Sodann soll der Angeklagte seine Fäuste geballt und zum Schlag in Richtung des Polizeibeamten ausgeholt haben.

Dieser habe den Angeklagten daraufhin zu Boden gerungen, wobei das rechte Fußgelenk des Polizeibeamten hierbei schmerzhaft umgeknickt sei, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Als der Angeklagte auf dem Boden gefesselt worden sei, habe er weiter versucht den Polizeibeamten zu bespucken und nach diesem zu treten. Auch soll er den Polizeibeamten hierbei unter anderem als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat eine Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach den Angeklagten wegen Diebstahls unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Außerdem hat es den Angeklagten wegen versuchten Betruges, Diebstahls in vier Fällen, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Auf die anschließende Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Berufungsurteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 07.10.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach