Haben Sie schon eine Totenfürsorgeverfügung?

Nein? Dann wirds aber Zeit. Denn seit gestern gilt in Rheinland-Pfalz das neue Bestattungsgesetz. Die sechs wesentlichen Neuerungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung des Verstorbenen vorliegt. Die Erben / Hinterblieben können das im Nachhinein nicht bestimmen. Gültig sind nur Verfügungen von Personen zu Lebzeiten. Das sind die seit gestern möglichen … Haben Sie schon eine Totenfürsorgeverfügung? weiterlesen