Haben Sie schon eine Totenfürsorgeverfügung?
Nein? Dann wirds aber Zeit. Denn seit gestern gilt in Rheinland-Pfalz das neue Bestattungsgesetz. Die sechs wesentlichen Neuerungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung des Verstorbenen vorliegt. Die Erben / Hinterblieben können das im Nachhinein nicht bestimmen. Gültig sind nur Verfügungen von Personen zu Lebzeiten. Das sind die seit gestern möglichen … Haben Sie schon eine Totenfürsorgeverfügung? weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten