Haben Sie schon eine Totenfürsorgeverfügung?

Nein? Dann wirds aber Zeit. Denn seit gestern gilt in Rheinland-Pfalz das neue Bestattungsgesetz. Die sechs wesentlichen Neuerungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung des Verstorbenen vorliegt. Die Erben / Hinterblieben können das im Nachhinein nicht bestimmen. Gültig sind nur Verfügungen von Personen zu Lebzeiten. Das sind die seit gestern möglichen neuen Bestattungsregeln:

1. Die Friedhofspflicht entfällt.

2. Die Sargpflicht bei Erdbestattungen entfällt.

3. Erlaubt wird die Flussbestattung von Totenasche.

4. Die Aufbewahrung der Urne zuhause ist zulässig.

5. Ein Teil der Asche darf „zur würdevollen Weiterverarbeitung“ verwendet werden.

6. Die Asche darf auch im eigenen Garten verstreut werden.

All das ist aber, wie eingangs herausgestellt, nur dann möglich, wenn der Verstorbene eine Totenfürsorgeverfügung abgegeben hat, in der seine Wünsche entsprechend konkret bestimmt sind. Und natürlich gibt es konkrete Vorgaben. So bedeutet „Ohne Sarg“ nicht „ohne alles“, sondern „im Tuch“. „Flussbestattung“ bedeutet nicht, dass jetzt Totenasche willkürlich in Gewässer gekippt werden kann. Vielmehr ist diese Variante landesweit auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn beschränkt.

Seit gestern muss sich niemand mehr auf einem Friedhof bestatten lassen.

Nahe, Alsenz, Glan und die unzähligen Bäche, Teiche, Seen und andere Wasserflächen in Stadt- und Kreisgebiet Bad Kreuznach dürfen nicht entsprechend genutzt werden. Auch wird nicht einfach Asche in die vier Flüsse verstreut. Sondern diese muss in speziellen, wasserlöslichen Gefäßen eingebracht werden. Bei der „würdevollen Weiterverarbeitung“ ist an die Herstellung künstlichen Diamanten gedacht. Oder in die Einarbeitung in ein Amulett oder ein persönliches Schmuckstück.

Nicht etwa an die Verarbeitung in einem Kunstwerk (Collage etc). Die Aufbewahrung der Urne daheim verbindet das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium mit der Vorstellung, dass dies „an einem geeigneten, pietätvollen Ort“ erfolgt. Ob dieser das vom Verstorbene so geliebte Weinregal im Keller oder sein Fernsehsessel sein darf, muss bezweifelt werden. Und: die zur Privatunterbringung übergebene Urne darf nicht außerhalb des Friedhofs, etwa im eigenen Garten, bestattet werden.

Bezüglich des Verstreuens von Totenasche ist in Rheinland-Pfalz jetzt mehr möglich, als in allen anderen 15 Bundesländern. Sogar im eigenen Garten darf ab jetzt Totenasche ausgebracht werden. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) dazu: „Wer gerne unter dem heimischen Apfelbaum verstreut werden möchte und das schriftlich festlegt, dem soll das ermöglicht werden.“ Einen „Bestattungstourismus“ ermöglichen die Neuregelungen nicht. Nur wer mit Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz verstirbt, darf von ihnen Gebrauch machen.

Wegen der Bedeutung der Totenfürsorgeverfügung hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit ein Textmuster veröffentlicht, Wir geben nachstehend den Link zur entsprechenden PDF und haben auch den Text zum Kopien eingestellt.

https://mwg.rlp.de/fileadmin/15/Abteilung_2_Gesundheit/Bestattungsgesetz/Totenfuersorgevollmacht.pdf

Das Textmuster für eine Totenfürsorgeverfügung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz:

Totenfürsorgeverfügung
Ich,

Vorname und Name _______________________________________________

Geburtsdatum ____________________________________________________

Straße und Hausnummer ___________________________________________

Postleitzahl und Ort________________________________________________

wünsche mir mit dieser Verfügung, dass ich nach meinem Tod eingeäschert werde (entfällt bei Tuchbestattung). Als besondere, gesetzlich zugelassene Bestattungsform wünsche ich
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(hier eintragen beispielsweise: Flussbestattung, Teilentnahme der Asche und Weiterverarbeitung zu einem Erinnerungsstück, Aufbewahrung der Urne daheim bei … Person benennen, etc.). Für die Umsetzung meines Wunsches bestimme ich für die Totenfürsorge

Vorname und Name_________________________________________________

Geburtsdatum _____________________________________________________

Straße und Hausnummer ____________________________________________

Postleitzahl und Ort _________________________________________________

Bei der Weiterverarbeitung eines Teils meiner Asche zu Erinnerungsstücken benenne ich als Empfänger des Erinnerungsstücks (falls abweichend von der für die Totenfürsorge verantwortlichen Person):

Vorname und Name_________________________________________________

Geburtsdatum _____________________________________________________

Straße und Hausnummer ____________________________________________

Postleitzahl und Ort _________________________________________________

Diese Verfügung ist ausdrücklich mein Wille. Ich bestätige, dass ich die vorstehenden Angaben im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, aus freiem Willen und ohne äußeren Druck gemacht habe.

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Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift