OB-Post per Boten in der Stadtratssitzung an Karl-Heinz Delaveaux zugestellt

Ehrlich betrachtet ist es Karl-Heinz Delaveaux (Fraktion FWG / BüFEP) nicht unangenehm, wenn er individuell behandelt wird. Das weiss Oberbürgermeister Emanuel Letz. Und daher ließ es sich der OB nicht nehmen, seine schriftliche Antwort auf eine Anfrage des erfahrenen Stadtratsmitgliedes exklusiv im verschlossenen Umschlag und per Boten am vergangenen Donnerstagabend (25.9.2025) in der laufenden Stadtratssitzung zustellen zu lassen. Karl-Heinz Delaveaux hatte zwar eine mündliche Antwort vom OB erbeten. Die auch den Vorteil gehabt hätte, dass alle übrigen Ratskollegen und die Öffentlichkeit von der Weisheit aus dem Rathaus profitiert hätten.

Persönlicher Service: Jürgen Cron, der Leiter des Amtes für  Amt für Kommunales und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung, bemühte sich in der laufenden Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag vom Verwaltungstisch zu Karl-Heinz Delaveaux, um den Brief des Oberbürgermeisters persönlich zuzustellen.

Zumal die Antwort, anders als sonst üblich, (bis heute) nicht auf der Stadtseite im Ratsinformationssystem eingestellt ist. Und das, obwohl Delaveaux diese bereits am 13.9.2025 eingereicht hatte, um genau das, eine breite Information, zu ermöglichen. Weil ihm das Thema wichtig ist. Aber so können sich alle am Wochenende auf den Inhalt der Anfrage konzentrieren. Die ein kommunalpolitisch schwergewichtiges Thema zum Gegenstand hat. Nämlich die Tatsache, dass die Einwohner*Innen der Stadt eine Reihe öffentlicher Einrichtungen mit zusammen Millionenbeträgen jährlich subventionieren (Stadtbibliothek, Museen, Volkshochschule usw).

Deren Angebote von den Einwohner*Innen aus dem Kreisgebiet gern in Anspruch genommen werden. Ohne Defizitbeteiligung. Das führt u.a. dazu, dass die Grundsteuer für die Einwohner*Innen der Stadt in den vergangenen Jahren drei Mal und die Gewerbesteuer ein Mal erhöht wurde. Wobei trotzdem ein Millionendefizit blieb, das mit alljährlich neuen Schulden gestopft werden muss. Im Vorfeld der Beratungen des Stadthaushaltes für 2026 möchte Karl-Heinz Delaveaux nun Rechtsfragen geklärt haben, um zu ermöglichen, die nicht im Stadtgebiet lebenden Nutzer*Innen öffentlicher Einrichtungen stärker an deren Kostendeckung zu beteiligen.

Die Anfrage von Karl-Heinz Delaveaux im Wortlaut:

Anfrage zur Besucherstruktur öffentlicher Einrichtungen der Stadt Bad Kreuznach und differenzierter Gebühren bzw. Eintritte p.p .

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Stadtratssitzung am 28.8.2025 hatte ich den Eindruck, dass es Ihnen sogar ein bisschen Spaß gemacht hat, meine Anfragen beantworten zu dürfen. Ich hoffe das lag nicht daran, dass Sie die zur bis heute verhinderten Aussprache zur Ost-West-Trasse falsch beantwortet haben (darauf komme ich gesondert noch zurück). Sondern sich mit Ihrer Freude auf jene Punkte bezogen haben, bei denen für die Öffentlichkeit durch meine Fragen und Ihre Antworten ja ein paar tolle Neuigkeiten ans Licht kamen (ich denke da z.B. an die erfreuliche Perspektive für den Salinenbrunnen und den ausgeräumten SWR-Hinweis auf kriminelle Kinder und Jugendliche in einer Bad Kreuznacher Wohngemeinschaft).

Daher unterziehe ich mich gern weiter der Mühe, einzelne relevante offene Punkte aufzugreifen. Damit die 61-Millionen-Euro-Personalkostenstadtverwaltung dadurch nicht überfordert wird, reiche ich diese Anfrage schon lange vor der nächsten Stadtratssitzung ein. In der Sitzung des Kulturausschusses am gestrigen Mittwochabend (10.9.2025) wurden die Haushaltsansätze der Kultur-Produkte für das Haushaltsjahr 2026 beraten. Einmal mehr wurde das erhebliche Defizit mehrerer unserer sozialen und kulturellen Einrichtungen angesprochen, intensiv das der Stadtbibliothek.

Vom Vorsitzenden und mehreren Ausschussmitgliedern wurde zutreffend darauf hingewiesen, dass wir als Stadt Einrichtungen vorhalten und die Kosten dafür allein tragen, die von den Menschen im Umland, die keine Einwohner*Innen der Stadt sind, intensiv genutzt werden. Leider ist es im Kulturausschuss erneut bei einer eher oberflächlichen Problembeschreibung geblieben. Aufgrund der pickepackevollen Tagesordnung der Sitzung mag das auch nicht anders möglich gewesen sein. Bedauerlich ist, dass mögliche Lösungen nicht einmal im Ansatz auch nur angesprochen wurden. Weder von der Verwaltung noch aus dem Ausschuss. Hier setzte ich mit meiner Anfrage an.

Und hoffe damit deutlich zu machen, dass ich mich neben einer möglichst exakten Problembeschreibung vor allem um einen Lösungsansatz bemühe. Dies sind meine Fragen: Die Stadtbibliothek gibt ja Bibliotheksausweise aus, praktiziert die sogenannte Onleihe und führt Wettbewerbe durch, bei denen die Teilnehmenden mit ihren Adressen erfasst werden. Damit bezüglich der Stadtbibliothek und ihren Nutzern nicht länger, wie in der Kulturausschusssitzung geschehen, pauschal vom „Speckgürtel“ p.p. gesprochen wird, bitte ich um Darlegung, wieviele der Bibliotheksausweise an Einwohner*Innen der Stadt Bad Kreuznach (einfach: an Personen mit Adresse im Stadtgebiet) und wieviele an „Auswärtige“ (also an Personen ohne Wohnsitz bzw. Adresse im Stadtgebiet) ausgegeben wurden.

Eben diese Differenzierung erbitte ich für die Wettbewerbsteilnehmer (etwa für die rund 400 Personen, die am Lesesommer 2025 teilgenommen haben). Auch die VHS hält ja die Adressen der Kursteilnehmer fest. Daher erbitte ich auch für die VHS die Mitteilung der Zahl der Teilnehmer aus dem Stadtgebiet und den „Auswärtigen“. Sie können das nicht wissen, weil Sie damals noch nicht kommunalpolitisch tätig waren. Genau das, nämlich eine Aufteilung der Nutzer nach ihrem Wohnsitz, hat die Stadtverwaltung im Rahmen des (später verlorenen) Normenkontrollverfahrens I gegen den Tourismusbeitrag im Jahr 2019 von sich aus ermittelt, um den Gemeindeanteil an der Nutzung der Einrichtungen zu belegen. Jetzt zur Ermittlung der Basisangaben von Lösungsansätzen. Die Stadtbibliothek kassiert ja Entgelte für die Bibliotheksausweise und diverse Gebühren.

Ist es rechtlich zulässig, diese danach zu differenzieren, wo der jeweilige Nutzer seinen Wohnort hat, im Stadtgebiet oder außerhalb? Also: darf die Stadt Bad Kreuznach von „Auswärtigen“ (damit meine ich ausdrücklich nicht die Inhaber von Gästekarten nach der Gästebeitragsatzung) andere, höhere Entgelte und Gebühren verlangen, als von Einheimischen? Wäre es theoretisch möglich (ich beabsichtige nicht einen entsprechenden Vorschlag, sondern bitte lediglich um die entsprechende Rechtsauskunft) städtische Einrichtungen wie die Stadtbibliothek nur für Einwohner*Innen der Stadt freizugeben? Ich bitte Sie diese meine Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 25.9.2025 aufzunehmen und im Ratsinformationssystem einzustellen. Ergänzend bitte ich Sie diese Anfrage in der Stadtratssitzung am 25.9.2025 zu beantworten. Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux“