Acht Monate Haft ohne Bewährung für Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (29.9.2025) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 390/25 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Offenbach am Main wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2024 mit dem Fahrzeug seiner Verlobten am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er hierbei nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Er habe mit dem Fahrzeug die Bundesautobahn A 61 befahren und sei kurz vor der Anschlussstelle Stromberg einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach