Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Montag kommender Woche (29.9.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1043 Js 12002/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Merzenich wegen Urkundenfälschung (Fall 1), Diebstahls in zwei Fällen (Fälle 2 und 3), in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall 2), sowie Computerbetruges in fünf Fällen (Fälle 4 bis 8) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Mitte März 2023 habe sich der Angeklagte um eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer sozialen Hilfsorganisation in Bad Kreuznach beworben. Hierbei habe er ein von ihm zu einem unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2023 erstelltes Zeugnis über den Abschluss einer Berufsausbildung zum Rettungsassistenten, die er tatsächlich jedoch nie abgeschlossen habe, übersandt.
Fall 2:
Anfang Juni 2023 sei der Angeklagte für die vorgenannte soziale Hilfsorganisation auf dem Hessentag in Pfungstadt tätig gewesen. Dort soll er einen Pkw des Katastrophenschutzes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach nebst Fahrtenbuch und Tankkarte entwendet haben. Mit dem Fahrzeug sei er sodann zu seiner damaligen Wohnung in Wiesbaden gefahren, obgleich er nicht im Besitz der für das Fahren des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.
Fall 3:
Auf dem Hessentag in Pfungstadt soll der Angeklagte zudem eine Tankkarte der sozialen Hilfsorganisation, für die er dort tätig gewesen sei, entwendet haben.
Fälle 4 bis 8:
Die Tankkarte der sozialen Hilfsorganisation soll er im Zeitraum von Anfang Juli 2023 bis Ende Juli 2023 unberechtigt bei mehreren Tankvorgängen eingesetzt haben, um sich auf Kosten der Hilfsorganisation zu bereichern.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen und möchte mit der Berufung eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung erreichen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
