Jeder Depp kann sich zwar im Internet Bauanleitungen zum Bombenbau herunterladen. Aber konkrete und verständliche Texte zur den Kommunalfinanzen gibt es nicht. Was sich leider im einschlägigen Interesse der zuständigen Behörden und auch eines Großteils der Kommunalpolitiker*Innen begründet. Denn wenn die Einwohner*Innen anhand eindeutiger Erklärungen verstehen würden, wie ihr Geld zum Fenster rausgeworfen wird, würde die öffentliche Verschwendung in der Bevölkerung viel deutlicher kritisiert. Wie viele Milliarden jährlich auch lokal verplempert werden, zeigt allein der Steuerzahlerbund mit seinem alljährlich neu aufgelegten Schwarzbuch auf.

Aber weil Steuerverschwendung kein Straftatbestand ist, kümmert das die Verantwortlichen nicht. In der Theorie sollte eine Kommune im sogenannten Ergebnishaushalt (dort werden u.a. Steuern und Gebühren vereinnahmt) Jahr für Jahr einen so großen Überschuss erwirtschaften, dass damit die kommunalen Investitionen, zumindest aber deren Finanzierung (Zins und Tilgung), abgedeckt werden können. Im Fachchinesisch heißt das „freie Finanzspitze“. Von einer solchen Haushaltslage ist Bad Kreuznach seit Jahrzehnten weit entfernt. Mit Schreiben vom 23.7.2025 hat die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) noch einmal bestätigt:

„Der Stadt Bad Kreuznach kann u.a. aufgrund der über den gesamten Planungszeitraum unausgeglichenen Haushalte, der ausgewiesenen negativen „freien Finanzspitze“ so wie der bestehenden Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten keine dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt werden“. Faktisch ist die Stadt pleite. Die Verschuldung steigt Tag um Tag. Einnahmen werden also dringend benötigt. Und tatsächlich verfügt die Stadt über erhebliche Forderungen. Allein 930.000 Euro Ausbaubeiträge für die Bosenheimer Strasse. Die wurde in drei Abschnitten ausgebaut: vom Fleischhauer-Kreisel bis zur Dürer Strasse.

Von dort bis zum Kreisel an der Riegelgrube und schließlich bis zur B 428. Teils vor mehr als 15 Jahren. Selbst der „jüngste“ Bauabschnitt wird seit mehr als fünf Jahren befahren. Doch bis heute hat die Stadt dafür noch keinen Cent kassiert. Dort stehen noch mindestens 780.000 Euro aus. Auch die beiden anderen Abschnitte sind bis heute noch nicht endgültig abgerechnet. Weshalb in der Stadtkasse weitere 140.000 Euro fehlen. Der Grund für die um jeweils viele Jahre verzögerte Abrechnung ist in allen drei Fällen der selbe: dem Grundstücksamt der Stadt gelang es nicht, die für den Ausbau benötigten Grundstücke sämtlich zu erwerben.
Im Abschnitt zwischen Alzeyer und Dürer Strasse gelang dies erst 2023, also über zehn Jahre nach der Fertigstellung der Strasse. Trotzdem sind die Endbescheide bis heute nicht erlassen. Die amtliche Begründung führt für diesen unfassbaren Missstand die „personelle Situation in der Bauverwaltung“ an. Eine konkrete Angabe, was über zwei Jahre lang wichtiger war und bis heute ist, als ein paar Rechnungen über zusammen 80.000 Euro zu schreiben, hat die Verwaltung bisher nicht erklärt. Und von den Kommunalpolitiker*Innen wurde das bisher auch nicht erfragt. Die beiden anderen Abschnitte sind bis heute nicht abrechnungsfähig, weil jeweils noch immer der Grunderwerb nicht vollständig abgeschlossen wurde.
Was eine Frage geradezu aufzwingt: „sabotiert das städtische Grundstücksamt seit Jahren die Stadthaushalte?“ Bereits in der Sitzung des Finanzausschusses wurde dieser Sachverhalt wegen eines entsprechenden Antrages der Freien Wähler angesprochen. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) steht der Punkt erneut auf der Tagesordnung. Allerdings ohne neue Informationen. Und auch ohne jeden Hinweis darauf, wie die Stadtverwaltung das Problem kurzfristig zu lösen gedenkt. Weil die nicht eingenommenen Beträge kreditfinanziert werden müssen, entstehen den Einwohner*Innen jährlich Zinskosten in fünfstelliger Höhe.
Die Darstellung der Stadtverwaltung zu den nicht endgültig abgerechneten Ausbaubeiträgen für die Bosenheimer Strasse im Wortlaut:
„600 (Bauverwaltungsamt) 02.09.2025
Sachstand zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Bosenheimer Straße
a) zwischen KVP Riegelgrube und KVP B 428 (I54110-100)
Das Ausbauprogramm wurde am 15.03.2018 vom Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr beschlossen. Das Ausbauprogramm sieht u.a. auch auf der Südseite der Bosenheimer Straße einen durchgehenden getrennten Rad- und Gehweg vor. Die Maßnahme ist bautechnisch fertiggestellt. Allerdings konnte der Grunderwerb für den Rad- und Gehweg noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Das Ausbauprogramm ist daher noch nicht verwirklicht und die sachliche Beitragspflicht noch nicht erfüllt.
Handlungsmöglichkeiten:
Die Stadt könnte aus beitragsrechtlicher Sicht jetzt noch Vorausleistungen erheben und die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zur Zahlung auffordern. Allerdings wird für keinen Außenstehenden (und damit zunächst auch nicht für Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke) ersichtlich, warum für eine bautechnische fertige Straße statt
einer Endabrechnung noch Vorausleistungen erhoben werden sollen. Bei einer Erhebung von Vorausleistungen muss in jedem Fall noch eine Endabrechnung erfolgen. Dies ist dann möglich, wenn der Grunderwerb abgeschlossen wurde und somit
die sachliche Beitragspflicht entsteht. Es würde also nicht nur auf Seiten der Verwaltung der doppelte Arbeitsaufwand entstehen, sondern auch die beitragspflichtigen Bürger wären gezwungen, sich zwei Mal mit dem gleichen Sachverhalt befassen zu müssen. Vor diesem Hintergrund ist es effizienter, den Abschluss des Grunderwerbes abzuwarten und direkt Endabrechnungsbescheide zu erlassen.
b) von KVP Alzeyer Straße bis KVP Dürerstraße (I 54110-101)
Vorausleistungen wurden im Jahr 2008 in Höhe von ca. 433.000 € erhoben. Die sachliche Beitragspflicht ist 2023 entstanden, da erst da der Grunderwerb abgeschlossen wurde. Die Endabrechnung der Ausbaubeiträge konnte auf Grund der personellen Situation in der Bauverwaltung noch nicht erfolgen.
c) von KVP Dürerstraße bis KVP Riegelgrube (I 54110-102)
Es wurden zwei Vorausleistungen in den Jahren 2008 und 2012 in Höhe von ca. 729.000 € erhoben. Die sachliche Beitragspflicht ist noch nicht entstanden, da der Grunderwerb noch nicht vollständig abgeschlossen wurde. Emanuel Letz“
