Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (24.9.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1042 Js 7755/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende August 2024 in seiner Wohnräumlichkeit in Bad Kreuznach in einem Tresor 310,56 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 86,4 Gramm Tetrahydrocannabinol aufbewahrt haben. Die eine Hälfte des Haschisch sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf, die andere Hälfte zum Eigenverbrauch vorgesehen gewesen. In einem Schrank unter dem Tresor habe sich zugriffsbereit eine „PTB-Pistole“ sowie in unmittelbarer Nähe zu dem Tresor auf einer Vitrine ein Springmesser befunden.
Zudem soll der Angeklagte hinter einem Sessel in einer Tasche 40 Ecstasytabletten verwahrt haben. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach den Besitz des Haschisch eingeräumt, allerdings insofern behauptet, dass dieses ausschließlich zum Eigenkonsum und nicht zum Handeltreiben bestimmt gewesen sei. In Bezug auf die Ecstasytabletten hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dargelegt, dass es sich bei diesen nicht um seine Tabletten gehandelt habe.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
