Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (23.9.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 1448/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 66 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende März 2023 nach vorherigem Alkoholkonsum mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Im Verlaufe der Fahrt habe er infolge alkoholbedingter Unaufmerksamkeit einen Fußgänger übersehen, der einen mit einem Zebrastreifen versehenen und einem entsprechenden Verkehrszeichen beschilderten Fußgängerüberweg überquert habe.
Der Angeklagte habe mit dem von ihm geführten Fahrzeug den Fußgänger erfasst. Der Fußgänger habe hierdurch schwere Schädelverletzungen erlitten, an welchen er wenige Tage nach dem Unfall verstorben sei. Eine bei dem Angeklagten circa 49 Minuten nach dem Unfall entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,45 Promille ergeben. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
