Illegale Einleitung ins Abwassernetz im Lenbachweg

Die rechtlichen Bestimmungen sind da ganz eindeutig. Von Privatgrundstücken dürfen nur Bad-, WC-, Küchen- und Waschmaschinenabwässer ins Kanalnetz eingeleitet werden. Über die dafür installierten Hausleitungen. Oberirdisch ist nichts erlaubt. Daher kann dahinstehen, welches Ergebnis die Analyse dieser schwarz-grauen Brühe ergibt, die am gestrigen Freitagvormittag (19.9.2025) von einem Grundstück im Lenbachweg unter Verwendung eines Spiralschlauches über die Strasse ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet wurde. Selbst wenn es „nur“ die Reinigungsabwässer eines Gartengrills wären: diese Einleitung ist illegal.

Auf den ersten Blick sah es so aus, als würde die Flüssigkeit aus dem Auto auslaufen. Beim näheren Hinsehen wurde dann klar: die Quelle lag auf dem Grundstück.