Für die Masse der braven Autofahrer*Innen ist das die erschreckende Bilanz einer nur dreistündigen Verkehrskontrolle: 1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 2 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, 1 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 11 x Gurtverstoß und 3 x Erlöschen der Betriebserlaubnis. Durchgeführt wurde die stationäre Kontrollmaßnahme von der Polizeiinspektion Bingen anlässlich der „RoadPOL Safety Days“ mit besonderem Fokus auf die Seniorensicherheit am gestrigen Mittwochmittag (17.9.2025) in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr am Kreisverkehr in der Hitchinstraße.

Dem Zielklientel wurden hierbei im Rahmen zahlreicher Verkehrskontrollen Informationsmaterialien- und Broschüren mit Tipps zum Erhalt und eigenen Überprüfung der Fahrtauglichkeit bis ins hohe Alter an die Hand gegeben. Zudem erfolgte eine Sensibilisierung hinsichtlich der sich aus dem Straßenverkehr ergebenden Gefahren für die Betroffenen selbst sowie auch unbeteiligte Dritte. Im Rahmen der Kontrollmaßnahme musste festgestellt werden, dass sich insbesondere die Seniorinnen und Senioren nicht an die Gurtpflicht hielten.
Von insgesamt 11 festgestellten Gurtverstößen im Kontrollzeitraum, entfielen 8 Verstöße auf Fahrerinnen und Fahrer im Alter über 60 Jahre. Bei einem 54jährigen Verkehrsteilnehmer aus dem Landkreis Bad Kreuznach konnte im Rahmen der Kontrollmaßnahme festgestellt werden, dass diesem die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen wurde. Darüber hinaus ergaben sich bei ihm eindeutige Anzeichen auf einen Betäubungsmittekonsum. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht und reagierte positiv auf die Stoffgruppe der Amphetamine.
Zu allem Überfluss für den Kontrollierten konnten die Beamten am Fahrzeug auch noch nicht erlaubte Veränderungen nachweisen, wodurch die Betriebserlaubnis des Kfz erloschen ist. Neben dem 54jährigen musste sich auch noch ein 57jähriger Nutzer eines E-Scooters einer Blutentnahme unterziehen. Dieser wurde auf der Rückfahrt von der Kontrollstelle einer Verkehrskontrolle unterzogen und stand offensichtlich unter dem Einfluss von THC, was er zum einen einräumte und zum anderen auch durch den Schnelltest bestätigt wurde. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
