„Ich schwöre ich komme raus und fackel die Wache ab“

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (19.9.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1024 Js 1566/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 31 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in einer psychiatrischen Klinik vorläufig untergebrachten Angeklagten aus Idar-Oberstein zwei vorsätzliche Körperverletzungen in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung (Fall 1) sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 2) vor.

Fall 1:

Ende Januar 2025 sei der Angeklagte nachts vor einer Gaststätte in Idar-Oberstein zufällig auf mehrere Männer getroffen, die dort auf ein Taxi gewartet hätten. Der Angeklagte soll jene Männer grundlos „angepöbelt“ und diese gefragt haben, weshalb sie „so dumm schauen“ würden. Aus Angst vor einem aggressiven Verhalten des Angeklagten habe einer der Männer den polizeilichen Notruf gewählt.

Daraufhin habe der Angeklagte diesem Mann mit der Faust auf dessen linke Wange geschlagen, wodurch der Mann kurzzeitig benommen gewesen sei. Im Anschluss daran habe der Angeklagte einem anderen Mann aus der Gruppe ebenfalls in das Gesicht geschlagen. Jener Mann sei durch die Wucht des Schlages rückwärts umgefallen, mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen und habe das Bewusstsein verloren.

Jener Mann habe hierdurch lebensgefährliche Verletzungen in Form von Hirnblutungen und einem Schädelbasisbruch erlitten. Schließlich habe der Angeklagte einem dritten Mann aus der Gruppe mit der Faust gegen die Nase und das linke Auge geschlagen. Jener Mann habe hierdurch unter anderem eine Nasenbeinfraktur und eine Platzwunde am linken Auge erlitten. Auch sei seine Brille beschädigt worden.

Fall 2:

Wenige Tage nach dem vorgenannten Vorfall sei der Angeklagte aufgrund eines zwischenzeitlich erlassenen Haftbefehls der Haftrichterin am Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt worden. Während des Vorführtermins habe er gegenüber der anwesenden Staatsanwältin die Worte „Pisser“, „fick dich“ und „ich rotz dir gleich in die Fresse“ geäußert.

Auch habe er die anwesenden Polizeibeamten als „Dreckbullen“ betitelt und diesen mit den Worten gedroht: „Ich schwöre ich komme raus und fackel die Wache ab“. Fortsetzungstermine sind auf den 23.9.2025, 24.9.2025, 13.10.2025, 28.10.2025, 30.10.2025, 11.11.2025 und den 17.11.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach