Viele Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Laufzeitende. Wer erst im Januar auf die Beitragsrechnung reagiert, kommt meist zu spät. Dies ist eine weit verbreitete Fehleinschätzung, die finanzielle Folgen haben kann. Die Ausnahme von der monatlichen Kündbarkeit ist gesetzlich geregelt und betrifft nahezu alle klassischen Versicherungsverträge.

In einem Lunch & Learn der Verbraucherzentrale erläutert Versicherungsexperte Philipp Wolf, welche Verträge besonders prüfenswert sind, worauf bei einem Wechsel zu achten ist und wie Verbraucher:innen unnötige Kosten vermeiden können. Das Lunch & Learn „Versicherungswechsel zum Jahresende“ findet am Mittwoch dieser Woche (17.9.2025) um 12:30 Uhr statt und dauert etwa 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale anmelden.
Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden. Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
