Wir haben in Bad Kreuznach nicht zu wenige Strassen. Wir haben viel zu viele Fahrzeugführer*Innen, die nicht Auto fahren können. Und damit sind heute mal nicht jene gemeint, die sich bewusst über die ihnen bekannten Regeln hinwegsetzen (Einbahnstrassenleugner, rechtswidrige Linksabbieger usw). Sondern die grosser Zahl jener, die einfach nicht in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug schadenfrei zu lenken. Also jene nach der Bundesstatistik rund 87% nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unfallbauende, nüchterne Idioten am Steuer.

Vor Ort wird das überall dort deutlich, wo – etwa wegen Baustellen – die Verkehrsführung geändert wird. Auch einfachste Umstellungen stellen unzählige FahrzeugführerInnen vor augenscheinlich unlösbare Probleme. Ein Anschauungsbeispiel dafür ist der Behelfskreisel auf der B 428 Höhe Gartencenter Rehner. Unser Fotograf hat sich vor 14 Tagen aufgebürdet, fast zwei Stunden lang am Nachmittag dem Treiben zuzusehen. Demnach steht fest, dass mindestens 40% der FahrzeugführerInnen die für das Befahren eines Verkehrskreisels relevanten Regeln nicht kennen.

Eigentlich unfassbar. Es gibt eine grosse Zahl von Linksblinkern im Kreisel. Noch mehr Fahrzeugführer*Innen fürchten den Kreisverkehr so sehr, dass sie nicht einfahren, bevor dieser vollkommen fahrzeugfrei ist – oder die Hintenanstehenden so laut und intensiv hupen, dass die Angst, von diesen zur Verantwortung gezogen zu werden, größer ist, als die vor der Leere im Kreisel. Aber diese Personengruppen sind es nicht, die der Strassenmeisterei des Landesbetriebes Mobilität Bad Kreuznach (LBM) tagtäglich Arbeit machen.
Die ganz traurigen Fälle sind jene, die es nicht einmal schaffen, um den Betonring in der Kreiselmitte berührungslos herumnzufahren. Da gibt es zahlreiche Lkw und Busse, deren Lenker den Kurvenradius falsch einschätzen. Und – vor allem aus der Fahrtrichtung von Bosenheim kommend – Pkw-Fahrer*Innen, die lieber frontal gegen die Betonelemente krachen, als rechtzeitig zu bremsen und den aus dem Grenzgraben kommenden Verkehrsteilnehmer*Innen die Vorfahrt zu gewähren.
