Ist der Bockenauer nüchtern verunfallt und hat erst danach gesoffen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (15.9.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 3298/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bockenau wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte März 2024 im alkoholisierten Zustand mit einem Pkw Landwirtschaftswege zwischen Steinhardt und Oberstreit befahren haben. Aufgrund des vorangegangenen Alkoholkonsums sei er hierbei nicht mehr in der Lage gewesen, den Pkw mit der im Straßenverkehr erforderlichen Sicherheit zu führen. Der Angeklagte habe das Fahrzeug in einem Feld festgefahren. Die dort zufällig vorbeifahrende Eigentümerin des Grundstücks sei auf das Fahrzeug des Angeklagten aufmerksam geworden und habe die Polizei verständigt.

Eine bei dem Angeklagten von der Polizei später entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,73 Promille ergeben. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim eingeräumt, den Pkw gefahren zu haben. Er hat jedoch in Abrede gestellt, das Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand geführt zu haben. Den Alkohol habe er erst nach Abstellen des Fahrzeuges konsumiert.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach