Am Dienstagabend dieser Woche (9.9.2025) verhinderte Janosch Littig (Grüne) die Abschiebung eines vor vier Jahren illegal nach Deutschland eingereisten und ausreisepflichtigen irakischen Geschwisterpaares (30 und 34 Jahre). Obwohl alle juristischen und sonstigen Formalitäten geklärt waren, erteilte der Staatssekretär des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFKKI) eine Weisung, mit der die Abschiebung verhindert wurde. Da der nächste Abschiebeflug erst erst in einigen Wochen erfolgt, ordnete das zuständige Amtsgericht in Bingen die Entlassung der Geschwister aus dem Ausreisegewahrsam an.

Seine Entscheidung begründete das Gericht mit der gesetzlichen Bestimmung, dernach die „Freiheitsentziehung im Rahmen der Abschiebungshaft auf ein Mindestmaß zu beschränken ist“. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung bestätigte das Gericht in seiner Entscheidung vom gestrigen Donnerstag die Rechtsauffassung der hiesigen Ausländerbehörde und die Unrechtmäßigkeit der Weisung des Ministeriums: „vorliegend haben Versäumnisse des MFKKI als zuständiges Ministerium dazu geführt, dass die Chartermaßnahme am 10.9.2025 nicht durchgeführt werden konnte (…)“. Landrätin Bettina Dickes kommentiert das so: „ich bin erleichtert, dass das Gericht so deutliche Worte der Bestätigung der Willkür gefunden hat“.
Die Presseerklärung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 11.9.2025 im Wortlaut:
„Gericht bestätigt Rechtsaufassung der Kreisverwaltung
Die Entlassung der irakischen Geschwister K. aus dem Ausreisegewahrsam wurde heute durch das Amtsgerichts Bingen angeordnet. Das Gericht bestätigt in seiner Entscheidung, dass die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung zutreffend ist und die Weisung des Ministeriums unrechtmäßig erfolgte. „Vorliegend haben Versäumnisse des MFKKI als zuständiges Ministerium dazu geführt, dass die Chartermaßnahme am 10.09.2025 nicht durchgeführt werden konnte (…)“.
Die Geschwister wurden aus dem Ausreisegewahrsam entlassen, da der nächste Abschiebeflug in den Irak erst in einigen Wochen erfolgt und die Freiheitsentziehung im Rahmen der Abschiebungshaft auf ein Mindestmaß zu beschränken ist. Ohne Eingriff des Ministeriums wäre die Abschiebung ohne rechtlichen Mangel erfolgt. Das Amtsgericht führte dabei in seiner Entscheidung klar aus, dass das Ministerium die Abschiebung am 10.09.2025 fälschlicherweise verhindert hat.
Die Kreisverwaltung wurde somit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Ich bin erleichtert, dass das Gericht so deutliche Worte der Bestätigung der Willkür gefunden hat. Dieser Vorgang wird nun im Ministerium aufzuarbeiten sein. Somit ist gerichtlich klargestellt, dass die Kreisverwaltung völlig richtig gehandelt hat“, kommentiert Landrätin Bettina Dickes (CDU)“.
