Gewalttätiger 13jähriger: Stadtjugendamt war doch über Betriebserlaubnis informiert

Dieser Fall hat überregional Schlagzeilen gemacht. Am frühen Morgen des 24.7.2025 um 2 Uhr erfolgte in der Bad Kreuznacher Baumgartenstrasse der Angriff von Kindern und Jugendlichen auf einen Obdachlosen. Der 13jährige Täter zerschlug dabei eine Glasflasche auf dem Kopf des Opfers. Die Kripo konnte den Täter identifizieren. Dieser war bereits in der Vergangenheit mehrfach auffällig geworden. Nach Recherchen des SWR lebte der Täter in einer Wohngruppe für Jugendliche in Bad Kreuznach und wurde erst nach dieser Tat in eine andere Einrichtung verlegt.

Wegen der großen Betroffenheit, die diese Gewalttat in der Bevölkerung ausgelöst hat, hatte Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) eigens eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet. Eine seiner Frage zielte auf das Kernproblem ab. Nämlich wie betreute Kinder „nachts um zwei durch die Stadt ziehen und Straftaten begehen“ können. In seiner Antwort stellte Oberbürgermeister Emanuel Letz fest, dass sich der 13jährige nicht in der Obhut des Stadtjugendamtes befindet oder befand. Unmissverständlich erklärte der OB in der öffentlichen Sitzung wörtlich:

„Wir wissen schlichtweg nicht, von welcher Jugendgruppe da gesprochen wird“. Auch eine Umfrage im Netzwerk des Stadtjugendamtes habe keine Erkenntnisse erbracht. Was dem Stadtjugendamt laut OB nicht gelang, brachte eine Recherche der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion ans Licht. Das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz gab auf eine Anfrage vom 4.9.2025 eine Reihe von Fakten bekannt. Demnach wusste das Stadtjugendamt sehr wohl von der Wohngruppe und dem Träger, in dessen Obhut sich der 13jährige Gewalttäter befand.

Denn: „das LSJV verschickt grundsätzlich einen Abdruck einer neu erteilten Betriebserlaubnis an das örtlich zuständige Jugendamt“. Bei der vom externen Träger in Bad Kreuznach betriebenen Wohngruppe „handelt sich um eine der stationären Hilfen zur Erziehung. In Einzelfällen können auch Minderjährige aufgenommen werden, die einen zusätzlichen Assistenzbedarf nach SGB IX haben“, erklärt das LSJV dazu. Das Landesamt gibt auch an, dass die nach § 47 SGB VIII erforderliche Meldung, wonach besondere Vorfälle durch den Träger gemeldet werden müssen, erst am 8.9.2025 bei ihm eingegangen ist.

Weit über einen Monat nach der Tat. Und Tage nach der Berichterstattung von tourismusbeitrag-so-nicht.de über den Inhalt der Stadtratssitzung am 28.8.2025 und der von tourismusbeitrag-so-nicht.de beim Landesamt vorgelegten Presseanfrage. Eine Nennung des Trägers der Wohngruppe verweigerte das Landesamt „aus Gründen des Daten- und Jugendschutzes“. Auch die Frage aus welchem Landkreis der 13jährige stammt, wurde mit dieser Begründung nicht angegeben. Tourismusbeitrag-so-nicht.de wird diese Verweigerung rechtlich prüfen lassen.

Denn die Tatsache, dass ein Träger viele tausend Euro Monate für Monat für die Betreuung eines Kindes erhält, das dann nachts um 2 Uhr in Bad Kreuznach im Beistand anderer betreuter Kinder und Jugendlichen Straftaten begeht, wirft Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Trägers auf. Geklärt werden muss jetzt u.a. auch, wieso das Stadtjugendamt behauptet hat, von der Wohngruppe und dem Träger keine Kenntnis zu haben, obwohl es durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung informiert wurde (weitere Berichterstattung folgt).