Kreis: grüner Staatssekretär verhindert Abschiebung aus ideologischen Gründen

Janosch Littig (Grüne), Staatssekretär und Amtschef im Mainzer Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, hat am vorgestrigen Dienstagabend die Abschiebung von zwei ausreisepflichtigen, illegal nach Deutschland eingereisten Irakern gestoppt. Das irakische Geschwisterpaar (30 und 34 Jahre) reiste am 10.11.2021 illegal nach Deutschland als sogenannter Dublinfall aus Lettland ein. Die Asyl- und Gerichtsverfahren verliefen in allen Instanzen erfolglos.

Die Geschwister verweigerten sich zudem der Mitwirkung zur Identitätsklärung. Und waren zuletzt zur Verhinderung ihrer Abschiebung mehrere Monate untergetaucht. Trotz fast vierjährigem Aufenthalt in Deutschland erfolgte eine Integration nicht. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat zu dem Fall gestern (10.9.2025) eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Landrätin Bettina Dickes wirft darin Staatssekretär Janosch Littig (Grüne) „ideologisch politische Willkür“ vor.

Die Presseerklärung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 10.9.2025 im Wortlaut:

„Das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat durch eine willkürliche Weisung die Abschiebung von zwei ausreisepflichtigen, illegal nach Deutschland eingereisten Irakern gestoppt. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach erläutert die Hintergründe des Falls: Das irakische Geschwisterpaar K. (30 und 34 Jahre) reiste am 10.11.2021 illegal nach Deutschland als sogenannter Dublinfall aus Lettland ein. Beide besitzen nach ärztlicher Bestätigung „nur eingeschränkt kognitive Ressourcen und können weder lesen noch schreiben“. Eine Integration erfolgte bislang nicht. Asyl- und Gerichtsverfahren verliefen in allen Instanzen erfolglos.

Auch das Argument der vorgetragenen gesundheitlichen Beeinträchtigung führte bei den Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu keinem anderen Ergebnis. Mit einem internen Rundschreiben an die Ausländerbehörden des Landes Rheinland-Pfalz vom 07.10.2024 hatte das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration die Ausländerbehörden in deutlichen Worten zur Abschiebung der im Bundesland ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen aufgefordert:

„Um die Kooperationsbereitschaft des Irak aufrechtzuerhalten und die hohe Zahl ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger gegenüber dem Irak greifbar zu machen, sollten die derzeit bestehenden Rückführungsmöglichkeiten umfassend genutzt werden.“ Der bis zum 31.8.2024 befristet gültige Abschiebestopp für Frauen und Minderjährige jesidischer Volks- bzw. Religionszugehörigkeit wurde durch das Land Rheinland-Pfalz nicht verlängert. Die Abschiebung konnte zunächst noch nicht erfolgen, da die Geschwister sich in ihrer Mitwirkung zur Identitätsklärung verweigerten und zuletzt zur Verhinderung ihrer Abschiebung mehrere Monate untergetaucht waren.

„Erst als der Anwalt ihnen versichert hatte, dass die Abschiebung aktuell nicht mehr drohen werde, sind sie Ende Juni 2025 nach Bad Kreuznach zurückgekehrt“, führte das Amtsgericht Bingen in seiner Entscheidung aus. Daher ordnete das Gericht bereits am 27.08.2025 Ausreisegewahrsam zur Sicherung der am 10.09.2025 geplanten Abschiebung an. Die Abschiebung war mittels medizinisch begleiteter Chartermaßnahme unmittelbar aus der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige der ADD in Ingelheim geplant. Hierfür sollten irakische Personen aus dem ganzen Bundesgebiet zum Flughafen zugeführt werden.

Die Haft- und Reisefähigkeit wurde im Verfahren vor dem Amtsgericht Bingen bereits ärztlich überprüft. Auch ein kurzfristig zum Ende der vergangenen Woche eingereichter Asylfolgeantrag konnte die Abschiebung nicht verhindern. Im Rahmen der Prüfung bestätigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 08.09.2025, dass der Folgeantrag nur zur Verzögerung / Behinderung der Aufenthaltsbeendigung gestellt wurde. Am 09.09.2025 bestellte sich eine Anwältin und reichte eine E-Mail einer Fachärztin für Allgemeinmedizin / Chirotherapie, Ärztliche Osteopathie, Akupunktur ein.

Hierin wurde geäußert, dass „aus medizinischer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Ausreise nicht zu empfehlen ist“. Eine Reiseunfähigkeit wurde nicht thematisiert. Der Gesetzgeber hat in § 60 a Abs. 2 c AufenthG klargestellt, dass eine Reisefähigkeit besteht, sofern kein gegenteiliger Nachweis erbracht wird, der an gesetzliche Kriterien gebunden ist. Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber den Einsatz von Attesten auf Zuruf und Gefälligkeitsattesten, die rein zur Verhinderung der Abschiebung ausgestellt werden, eindämmen. Die eingereichte E-Mail erfüllte weder inhaltlich noch formal im Ansatz die gesetzlich geforderten Kriterien.

Überdies wurden von dieser E-Mail beide Geschwister gleichsam erfasst, obwohl der Bruder bis gestern noch nie eine gesundheitliche Einschränkung vorgetragen hat. Im Laufe der behördlichen und gerichtlichen Verfahren bestand vielfach die Möglichkeit, gesundheitliche Aspekte vorzutragen. Zudem wurde kein gerichtlicher Eilantrag mit gesundheitlicher Begründung gestellt, da auch dem Geschwisterpaar und der Anwältin klar war, dass auch auf diesem Wege die Abschiebung nicht verhindert werden konnte. Die Kreisverwaltung musste daher an der geplanten Abschiebung festhalten, da keinerlei gesundheitlichen Gründe der Abschiebung entgegenstanden.

Die Abschiebung wurde jedoch gestern Abend durch eine willkürliche Weisung aus dem zuständigen Ministerium per E-Mail an die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige gestoppt. Eine Weisung an die Kreisverwaltung, wie auch eine Kontaktaufnahme im Vorfeld dieser Weisung, erfolgte nicht. Landrätin Bettina Dickes: „Staatssekretär Janosch Littig wollte mich bereits gestern und vorgestern am Telefon überreden, die Abschiebung zu stornieren. Er hat mir in den geführten Telefonaten mehrfach bestätigt, dass nach seiner persönlichen Überprüfung die geplante Abschiebung rechtlich in keinster Weise zu beanstanden sei.

Auch heute habe ich mit ihm telefoniert und ihm deutlich gemacht, dass seine Weisung an die ADD zur Stornierung der Abschiebung als politische Willkür einzustufen ist und völlig die bestehende Rechtslage ignoriert. Das Land muss aus unserer Sicht für alle künftigen Kosten der Sozialleistungen und der gescheiterten Abschiebung aufkommen. Dies habe ich Herrn Staatssekretär Littig heute auch telefonisch mitgeteilt. Er hat zugesagt, die Übernahme der Kosten nun durch sein Ministerium zu prüfen. Ich erwarte, dass der Kreis durch diese Entscheidung nicht finanziell belastet wird. Es kann nicht sein, dass unser Landkreis und damit der Steuerzahler für ideologisch politische Willkür auf Landesebene bezahlen muss.“