Wieviel Euro muss der Dieb für sein Diebesgut blechen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (4. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (11.9.2025) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 4 NBs 1021 Js 8937/20 (2) – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Außerdem hat es die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten in Höhe eines Gesamtbetrages von 4.800 Euro angeordnet. Der Angeklagte sei im Zeitraum von Ende März 2020 bis Mitte August 2020 bei einem Unternehmen, welches für das Entladen und den Weitertransport von Fracht auf dem Flughafen Hahn zuständig ist, beschäftigt gewesen. Im Rahmen jener Tätigkeit habe er mittels eines Transportwagens die Paletten mit den Waren von einer Abstellfläche in die Halle des Unternehmens verbracht.

Diese Tätigkeit soll er ausgenutzt haben, um bei vier Gelegenheiten im Zeitraum von Ende März 2020 bis Mitte August 2020 Ware der Firma Apple (mehrere I-Phones; zwei Airpods; ein I-Pad; zwei Apple Watches; ein Apple Mac Book) und der Firma Samsung (ein Tablet), welche über den Flughafen Hahn verfrachtet worden sei, zu entwenden, um diese gewinnbringend weiterzuveräußern bzw. diese teilweise für sich zu behalten.

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück, welche der Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, hat die 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass es den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt hat. Zudem hat es die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten in Höhe eines Gesamtbetrages von 1.850 Euro angeordnet.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Bad Kreuznach hat das Oberlandesgericht Koblenz das Berufungsurteil hinsichtlich des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten in Höhe eines Gesamtbetrages von 1.850 Euro aufgehoben und in diesem Umfang die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Im Übrigen hat es die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach