Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (8.9.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 5723/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vom Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr freigesprochen.
Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Anfang Mai 2024 mit einem Pkw die Layenstraße in Idar-Oberstein befahren zu haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Seine absolute Fahruntüchtigkeit sei für ihn unübersehbar gewesen. Eine später entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,24 Promille ergeben.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den Angeklagten von diesem Tatvorwurf aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil es sich nicht zweifelsfrei davon überzeugen konnte, dass der Angeklagte das Fahrzeug geführt habe. Vielmehr habe es die Möglichkeit nicht ausschließen können, dass die Verlobte des Angeklagten das Fahrzeug geführt habe. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.9.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
