Wann die letzte Erhöhung der Friedhofsgebühren vorgenommen wurde, blieb in der Sitzung des Finanzausschusses am gestrigen Dienstagabend (2.9.2025) offen. Aber klar ist: es wird in nächster Zeit eine geben. Die Leiterin des städtischen Bauhofes, Mareike Näher, kündigte an, in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Finanzausschusses eine neue Kalkulation vorzulegen. In den vergangenen Jahren haben die sieben Friedhöfe der Stadt (Bosenheim, Ippesheim, Planig, Winzenheim, Bad Münster am Stein, Ebernburg und der Hauptfriedhof) alle 12 Monate ein zusammen sechsstelliges Minus erwirtschaftet.

Und das, obwohl aus der Stadtkasse für deren Funktion als „grüne Lunge“ und „Naherholungsgebiet, wo die gestresste Seele zur Ruhe kommen kann“ (Zitate Stadt Bad Kreuznach) Jahr für Jahr rund 200.000 Euro an den Friedhofsgebührenhaushalt überwiesen werden. Eine Pflichtzahlung. Denn das OVG Rheinland-Pfalz hat schon vor Jahrzehnten entschieden, dass die gemeinwohldienlichen Wirkungen der Friedhöfe (diese beeinflussen durch ihre Baumbestände das Stadtklima positiv, in dem sie die Feinstaubbelastung der Luft verringern und auch die Luftfeuchtigkeit an heißen Sommertagen anheben) zu Gunsten der Gebührenzahler*Innen zu berücksichtigen ist.
Weil sich die klimatischen Verhältnisse in Bad Kreuznach, wie die Stadtverwaltung in ihren Klimaschutz- und -anpassungsprogrammen selbst einräumt, seit diesem OVG-Urteil dramatisch verändert haben, ist die gemeinwohldienliche Bedeutung der Friedhöfe seit dem deutlich gestiegen. Demzufolge ist auch der aus Steuermitteln dem Gebührenhaushalt zu ersetzende Anteil (derzeit 20%) angemessen anzuheben. Da das Defizit allerdings mutmaßlich größer ist, als der Zuschuss-Erhöhungsbetrag, ist eine – überschaubare – Erhöhung der Friedhofsgebühren haushaltsrechtlich unumgänglich. Würde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nicht so nachsichtig mit der Stadtverwaltung verfahren, hätte sie dies längst in ihren Haushaltsgenehmigungsschreiben moniert.
