Der Angeklagte gibt eine Vielzahl von Sexualdelikten mit Kindern zu

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (2.9.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 8538/20 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 33 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen einer Vielzahl von Sexualdelikten (15 Fälle) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Januar 2020 bis Juli 2020 über das Internet mit zahlreichen Kindern gechattet haben. Mit diesen habe er zunächst Videospiele gespielt oder sich über Alltagsdinge ausgetauscht. Im weiteren Verlauf sei er dann dazu übergegangen, die Kinder aufzufordern Nacktbilder von sich oder Videos, auf welchen sie onanieren, zu schicken oder sexuelle Handlungen an sich während der Durchführung von Videotelefonaten durchzuführen. Während der Videotelefonate habe er die sexuellen Handlungen der Kinder mehrfach gefilmt.

Außerdem habe er den Kindern pornographische Dateien, vor allem kinderpornographische Bild- und Videodateien, geschickt. Der Angeklagte habe hierbei jeweils vom tatsächlichen Alter der Kinder Kenntnis gehabt. Zudem seien bei einer bei dem Angeklagten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung Mitte Juli 2020 auf unterschiedlichen Datenträgern diverse kinderpornographische Bild- und Videodateien festgestellt worden. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach