Führt die Erhöhung der Parkgebühren zu den geplanten Mehreinnahmen?

Als noch die Wehrpflicht galt, richtete sich bei der Bundeswehr die Kleiderordnung nicht nach der Wetterlage. Sondern es wurde „Sommer“ oder „Winter“ befohlen. In kalten Spätsommernächten, wie wir sie in diesen Tagen mit teils einstelligen Temperaturen erleben, führte das zum ein oder anderen Zitteranfall. Die Bad Kreuznacher Stadtpolitik scheint aus dieser Erfahrung nicht gelernt zu haben. Um die Bäderlandschaft weiter jährlich mit Millionenbeträgen subventionieren zu können, wurde am 27.5.2025 im Stadtrat mehrheitlich eine Erhöhung der Parkgebühreneinnahmen um 2,7 Millionen Euro im Jahr beschlossen.

Diese Park-Quittung hat öffentliche Diskussionen ausgelöst: 4,10 Euro waren zu bezahlen für 61 Minuten.

Ein Teil des Geldes soll über eine neue Gebührenpflicht in bisher freien Bereichen reingeholt werden. Ein anderer Teil über eine seit dem 1.7.2025 geltende Erhöhung der Parkgebühren. Diese Erhöhung war von den Nutzer*Innen der städtischen Parkplätze selbstredend bemerkt und vor allen in den Sozialen Medien kommentiert worden. Aufrufe zum Meiden der Bad Kreuznacher Innenstadt machten die Runde. Auch Ankündigungen zum Aufsuchen der Gewerbegebiete mit kostenlosen Parkplätzen.

Würden die Leute machen, was sie angekündigten, wäre sogar ein Rückgang der Parkgebühreneinnahmen denkbar. Käme es dazu, wäre die Bäderlandschaft nicht mehr finanziert. Und die Insolvenz der Badeeinrichtungen würde drohen. Um rechtzeitig Daten und Fakten zu erhalten, hat die AfD-Stadtratsfraktion für die Stadtratssitzung am 28.8.2025 einen Tagesordnungspunkt beantragt. Und die Verwaltung aufgefordert, über die aktuelle Entwicklung der Parkgebühreneinnahmen im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres zu informieren.

Der AfD-Antrag „Sachstandsbericht zu den Parkgebühreneinnahmen und der Parkraumbewirtschaftung“ im Wortlaut:

„Am 27.05.2025 hat der Rat der Stadt die Erhöhung der Parkgebühreneinnahmen um 2,7 Millionen Euro beschlossen. Ein Teil der Maßnahmen trat zum 01.7.2025 in Kraft. Ein anderer Teil soll spätestens zum 01.01.2026 in Kraft treten. Die Erhöhung zum 01.07.2025 hat zu ganz erheblichen Protesten in den Sozialen Medien geführt. Diese Proteste und die Ankündigung, nicht mehr in die Innenstadt zu fahren bzw. die Besuche dort zu reduzieren, könnte – wenn sie denn Niederschlag in der Praxis fände – gravierende Auswirkungen auf das Bäderkonzept der Stadt haben.

Denn die Ausgaben stehen ja fest, wären aber ohne die beschlossenen Einnahmen nicht zu bestreiten. Dann müssten andere Maßnahmen verfolgt werden. Wir wollen mit derartigen Informationen nicht mehr im Nachhinein überrascht werden. Aus diesem Grund bitten wir die Stadtverwaltung uns unter dem von uns beantragten Tagesordnungspunkt die Einnahmen für Juli und August 2024 und die in Juli und August 2025 mitzuteilen (so viele Tage im August, wie es der BGK möglich ist).

Weiterhin bitten wir darum, dass künftig im Finanzausschuss – so wie das aus guten Gründen für die Gewerbesteuer geschieht – künftig auch die entsprechenden Daten (Vorjahresmonat – aktueller Monat) mitgeteilt werden. Erstmals im Oktober 2025 für den September 2025. Weiterhin bitten wir um Vorlage des Zeitplanes der BGK, ab wann und wo die Parkgebührenpflicht mit den vom Stadtrat beschlossenen Sätzen umgesetzt wird und eine Aufstellung, welche Ausgaben dazu noch getätigt werden müssen.“