Im Bereich der hinteren Ringstrasse zwischen der Kreuzung Rheingrafenstrasse und dem Polizeigebäude wird das von den Anwohner*Innen alljährlich neu erlebt: immer wenn ein neues Berufsschuljahr beginnt, werden Grundstückseinfahrten zugeparkt und Radwege von Falschparkern blockiert. Weil ein Teil der neuen Schüler*Innen, die heutzutage ja zu einem großen Teil automobil sind, die zulässigen Parkplätze (noch) nicht gefunden hat. Dabei steht eine dramatische Umstellung erst noch an.

Denn Ende Mai 2025 hat der Stadtrat beschlossen, dass die dortigen Parkstreifen gebührenpflichtig werden. Mehrere Dutzend bisher kostenlose Parkplätze fallen dann weg. Das könnte für die Anwohner*Innen in diesem Bereich noch unerfreulichere Konsequenzen haben, als die Eingewöhnung der Neu-Schüler*Innen. Daher hat die Fraktion Faire Liste im Rat der Stadt jetzt einen Antrag gestellt, der auf eine Rücknahme der Parkgebühreneinführung in diesem Strassenabschnitt abzielt.
Der Antrag der Fairen Liste im Wortlaut:
„Betreff: Antrag nach § 34 Abs. 5 Satz 2 GemO, Beibehaltung der Parkgebührenfreiheit in der hinteren Ringstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantragen wir, dass der Stadtrat beschließen möge, auf die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im hinteren Teil der Ringstraße zu verzichten. Dies begründen wir wie folgt: Im hinteren Teil der Ringstraße ist u. a. die Berufsbildende Schule Technik-, Gewerbe-, Haus- und Sozialwirtschaft untergebracht. Im Schuljahr 2019/2020 wurde diese von insgesamt 1.825 Schülern besucht. Das Einzugsgebiet umfasst neben dem Landkreis Bad Kreuznach auch die Landkreise Birkenfeld und Simmern Süd.
Gerade in den Landkreisen Simmern und Birkenfeld kann man den ÖPNV beileibe nicht mit der Stadt und darüber hinaus mit dem im Landkreis Bad Kreuznach vergleichen. Zwangsläufig sind daher viele Schüler auf das Auto zum Besuch der Berufsschule angewiesen. Im Blockunterricht kommt man in der Berufsschule in einem Schuljahr auf 114 Tage. Bei durchschnittlich 6–7 Stunden Unterricht würde dies dann Parkgebühren zwischen 10 und 12 €/Tag bedeuten. Festzuhalten ist daher, dass die Schüler die stärkste, aber gleichzeitig finanziell gesehen auch die schwächste Nutzergruppe der Parkbuchten sind. Dazu kommen die Behörden im hinteren Teil mit dem entsprechenden Besucherverkehr.
Die Behörden verfügen zwar über eigene Parkplätze, doch nicht in der benötigten Zahl und insbesondere auch nicht für den Kunden- bzw. Besucherverkehr. Eine Ausweitung der Parkflächen ist derzeit mangels Platz nicht möglich. Nun rächt sich die Planung der 60er Jahre, Schulen und Behörden in einer (quasi) Sackgasse angesiedelt zu haben. Darüber hinaus geben wir hierbei zu bedenken, dass es bei den Behörden oft die Mitarbeiterinnen sind, bei denen aufgrund der Kinderbetreuung bzw. aufgrund der notwendigen Verbringung in Kita oder Grundschule es nicht möglich ist, früher am Arbeitsplatz zu sein und die dann noch vorhandenen Plätze zu nutzen.
Dazu kommen dadurch bedingte Halbtagskräfte. Schon jetzt besteht hier eine Konkurrenz mit den Schülern. Es wird zwar versucht, mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens gegenzusteuern, doch auch diese Möglichkeiten sind nicht unendlich und nicht in allen Bereichen auch möglich. Darüber hinaus ist auch damit zu rechnen, dass ein Verdrängungsparken in andere Straßen eintreten wird, was dann auch zu Ärger mit den Anwohnern führen wird. Dasselbe wird beim Besucher- und Kundenverkehr zu befürchten sein. Dies wird auch in der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2025 wie folgt ausgedrückt:
„Zusätzlich ist davon auszugehen, dass sich der Parkdruck in nicht bewirtschafteten Gebieten, vorrangig Wohngebieten, verschieben wird und Forderungen nach der Schaffung bzw. Aufhebung von Bewohnerparkzonen auftreten können.“ Wir befürchten dies u.a. im Hasenrecher Weg. Darüber hinaus wurden als Kalkulationsgrundlage der prognostizierten Mehrerlöse 208 Fahrzeuge aufgrund der freien Parkflächen (Anlage 2) in Form von Ringstraße (90 Plätze), Kurviertel (83 Plätze), Mühlenstraße (25 Plätze) und Rest Kaiser-Wilhelm-Straße und Altstadt herangezogen. Zugrunde gelegt wurden 208 Fahrzeuge mit 360 Tagen = 74.880 Tickets (Variante 1*+).
Einmal wurden 74.880 Tickets mit 2,50 € und nachfolgend 37.440 mit 1,50 € herangezogen. Dadurch erhält man den prognostizierten Mehrerlös von 247.104, – € (brutto). Hiervon soll auf die Stadt ein Mehrerlös von 61.776, – € (brutto für netto) anfallen (alle Flächen lt. R-Gutachten). Bei der Ringstraße wird bis in die Mittagsstunden eine Auslastung von 65 % durch Schüler/Beschäftigte prognostiziert. Dazu kommen (je nach Öffnung der Behörden) 25 % Kundenverkehr. Nach 15:00 Uhr nimmt die Auslastung abrupt ab. Bei den Anwohnern geht man von 30 % aus und zur Nachtzeit von 40 %. Wie man unter diesen Umständen von 365 Tagen als Maßstab ausgehen kann, erschließt sich uns nicht.
In der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2025 wird es für fraglich gehalten, ob die prognostizierten Mehreinnahmen (Stadt) insgesamt überhaupt erzielt werden können. Dort heißt es: „Die in der Präsentation angenommenen Mehrerlöse bei der Aufnahme neuer Parkflächen basieren auf Annahmen der BGK anhand vergleichbarer, bereits bewirtschafteter Flächen und dem Gutachten der R + T Verkehrsplanung sowie Annahmen über die Verschiebung von Park-Such-Verkehr, wenn bisher unentgeltliche Flächen nun Parkgebühren kosten.“ In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf aufmerksam machen, dass die Erweiterung auch durch Ordnungskräfte kontrolliert werden muss.
Dagegen verfügt das Ordnungsamt aber schon jetzt nicht über genug Personalkapazitäten, um dem nachzukommen, bzw. wurden beantragte Mehreinstellungen nicht genehmigt. Weiterhin ist auch seitens der Verwaltung noch unklar, wie die Weiterleitung des Stadtanteils in die BGK (oder Nachfolger) aus dem städtischen Haushalt erfolgen kann. Dort heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit diese Transferleistung steuerrechtlich, haushaltsrechtlich und nach den bestehenden Verträgen (Pacht- und Betriebsführungsvertrag) tatsächlich vorgenommen werden kann.“ Vom Grundsatz her gilt im städtischen Haushalt nämlich das Prinzip der Gesamtdeckung.
Schon aus den zuvor genannten Gründen halten wir eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in der Ringstraße für völlig unangebracht. Sie trifft hier hauptsächlich die schwächsten Nutzer und birgt neben dem Ausweichparkverkehr und der daraus entstehenden Belastung der dortigen Anwohner ein hohes Einnahme- und Kostenrisiko. Darüber hinaus sollte man generell prüfen, ob Mehrerlöse nicht dort generiert werden können, wo sie benötigt werden. Nämlich innerhalb der BGK und durch eine Erweiterung des steuerlichen Querverbundes. Nach § 4 Abs. 6 KSTG können Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn:
1) Sie gleichartig sind (z. B. mehrere Freibäder)
2) Zwischen Ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht (derzeit zwischen SWK und CT über BHKW)
3) Oder Betriebe gewerblicher Art nach Abs. 3 vorliegen. (= Versorgungsbetrieb, öffentlicher Verkehr, Hafenbetrieb).
Der Schlüssel liegt in § 4 Abs. 6 Nr. 3. Als öffentlicher Verkehr gelten auch Parkeinrichtungen und Parkplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums (Parkhäuser, Parkplätze wie z.B. Wassersümpfchen usw.). Im BMF-Schreiben vom 12.11.2009 wird ausdrücklich erlaubt, einen Betrieb gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 Nr. 2 KStG (SWK über BHKW mit CT) mit einem Betrieb nach § 4 Abs. 6 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 (Parkeinrichtungen) zusammenzufassen (sogenannte Kettenzusammenfassung). Dadurch könnten nicht nur die Gewinne der Stadtwerke in den Verlustausgleich, sondern auch die Gewinne der Parkeinrichtungen mit einbezogen werden und zu einer beträchtlichen Steuerersparnis führen.
Mit Urteil des BFH vom 29.08.2024 (V R 43/21) wurde zwar gegen diese Kettenzusammenfassung entschieden, doch das BMF erklärt mit Nichtanwendungserlass vom 06.06.2025, dass dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden soll. Damit bleibt die Finanzverwaltung bei der ursprünglichen Variante der Kettenzusammenfassung. Schon im PWC-Gutachten aus dem Jahre 2013 wurde nahegelegt, einen Einbezug der Parkeinrichtungen in den steuerlichen Querverbund in Betracht zu ziehen. Wir bitten Sie daher abschließend, unserem Antrag zuzustimmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Merkelbach (Fraktionsvorsitzender) gez. Kay Maleton (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)“
