Bleibt es bei 9 Monaten für Betrug und Verstöße gegen Bewährungsauflagen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Freitag (15.8.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 4267/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen (Fälle 1 bis 3) sowie wegen Betruges (Fall 4) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fälle 1 bis 3:

Der Angeklagte, dem nach Entlassung aus vorangegangener Strafhaft, mit gerichtlichem Beschluss im Oktober 2021 mehrere Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt worden seien, soll in der Folgezeit gegen drei Weisungen, nämlich die Weisung zur Kontakthaltung mit seiner Bewährungshelferin, die Weisung zur Mitteilung eines Wohnsitzwechsels sowie die Weisung zur Alkoholabstinenz, vorsätzlich verstoßen und hierdurch den Zweck der Maßregel der Führungsaufsicht gefährdet haben.

Fall 4:

Zudem soll der Angeklagte, der seinerzeit Leistungen vom Jobcenter bezogen habe, dem Jobcenter gegenüber, entgegen der ihm bekannten Verpflichtung, bewusst nicht mitgeteilt haben, dass er zeitweise eine Arbeitstätigkeit aufgenommen gehabt habe. Infolgedessen seien ihm im Zeitraum von Anfang August 2022 bis Ende September 2022 insgesamt 534,03 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht ausgezahlt worden.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu den Tatvorwürfen in den Fällen 1 bis 3 geständig eingelassen. Zu dem Tatvorwurf im Fall 4 hat er sich teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach