Hat der 30jährige Angeklagte vorsätzlich mit Diesel Feldwege verseucht?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Dienstag (12.8.2025) um 9:15 Uhr im Saal acht (Az: 3 NBs 1022 Js 6114/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Ockenheim wegen Betruges in zwei Fällen (Fälle 1 und 3) sowie vorsätzlicher Bodenverunreinigung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit Abfällen (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. 

Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen Betruges (Fall 1) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagten, die damals als Auszubildende bei einem Abschleppunternehmen in Bad Kreuznach beschäftigt gewesen seien und denen es gestattet gewesen sei, die Abschleppfahrzeuge am Wochenende für private Zwecke auszuleihen, sollen im Zeitraum von Mitte Mai 2021 bis Mitte März 2022 mittels der für die Fahrzeuge von dem Unternehmen ausgegebenen Tankkarten zahlreiche unberechtigte Tankvorgänge durchgeführt haben.

Sie sollen im vorgenannten Zeitraum an einer Tankstelle in Bad Kreuznach unter Verwendung der Tankkarten zahlreiche Kanister mit Benzin befüllt haben, um den Kraftstoff für private Zwecke zu nutzen oder diesen zu veräußern. Die Gesamtsumme der unberechtigten Tankvorgänge belaufe sich auf einen Wert von etwas über 180.000 Euro.

Fall 2:

Mitte März 2022 soll der 30 Jahre alte Angeklagte auf einem Abschleppfahrzeug des vorgenannten Abschleppunternehmens Behältnisse mit getanktem Dieselkraftstoff transportiert haben. Als er mit dem Fahrzeug eine Straße in Bad Kreuznach befahren habe, sei eine erhebliche Menge Kraftstoff aus einem transportierten Behältnis ausgelaufen und habe die Straßen und Wege kontaminiert. Der 30 Jahre alte Angeklagte habe dies zwar bemerkt, jedoch nicht angehalten und sei sodann auf Feldwege ausgewichen, wo er den unbefestigten Boden und das Erdreich mit dem Kraftstoff kontaminiert habe.

Fall 3:

Schließlich soll der 30 Jahre alte Angeklagte, der zu dieser Zeit bei der Bundeswehr tätig gewesen sei, im Zeitraum von Mitte November 2022 bis Mitte Februar 2023 drei Tankkarten, welche für Betankungen von Fahrzeugen der Bundeswehr bestimmt gewesen seien, unberechtigt in seinen Besitz genommen haben. Mit diesen Karten habe er dann mehrmals sein Privatfahrzeug mit Dieselkraftstoff betankt. Der hierdurch entstandene Gesamtschaden belaufe sich auf 3.562,87 Euro. Die Angeklagten haben den Tatvorwurf bzw. die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 26.8.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach