BüFEP, FWG, AfD, Freie Wähler und Faire Liste erzwingen Sondersitzung

Von Claus Jotzo

Beim Lesen der Einladung ist es Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) gleich aufgefallen: sowohl in der Einladung als auch in der Tagesordnung der Sondersitzung des Finanzausschusses am Mittwoch kommender Woche (13.8.2025) fehlt jeder Hinweis darauf, warum diese Sitzung außerplanmäßig stattfindet. Der Termin geht nämlich nicht auf eine Verwaltungsinitiative zurück. Sondern auf einen entsprechenden Antrag der Fairen Liste, der von AfD, Freien Wählern, BüFEP und FWG unterstützt wurde. Die beiden Stadtratsmitglieder der Fairen Liste, Gerhard Merkelbach und Kay Maleton, hatten bereits am 26.7.2025 formvollendet das Sondertreffen des Finanzausschusses verlangt.

Gerhard Merkelbach (rechts) und Kay Maleton bilden die Fraktion Faire Liste.

Und bei den anderen Fraktionen um Unterstützung geworben. Vor allem, um einen Punkt rechtzeitig beraten zu können: „Anpassung des Investitionsprogrammes 2025 und der Verpflichtungsermächtigungen für 2026 gemäß den Vorgaben der Haushaltsgenehmigung vom 21.7.2025“. Die Argumentation der Fairen Liste überzeugte einen Teil der anderen Kommunalpolitiker*Innen. Wohl nicht die Verwaltung. Denn weder taucht der beantragte Beratungsgegenstand noch dessen umfassende Begründung in den von der Stadt veröffentlichten Unterlagen auf. Auch liegen – bisher- die von der Fairen Liste gewünschten Beratungsunterlagen noch nicht vollständig vor.

Ein Umstand, der auch die CDU-Stadtratsfraktion betrifft. Deren Vorsitzender Manfred Rapp hatte zwar den Faire-Liste-Antrag nicht ausdrücklich unterstützt. Aber unverzüglich nach dessen Eingang mitgeteilt, dass „die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion (falls nicht in Urlaub) gerne an der Sondersitzung des Finanzausschusses“ teilnehmen werden. Und ebenfalls ergänzende aktuelle Informationen gefordert. Und zwar zu „bereits begonnen Investitionsmaßnahmen, noch in diesem Jahr zu beginnenden Baumaßnahmen, zu Projekten, die durch Fördergelder des Landes hinterlegt sind, über die Nichtgenehmigung der „VE´s“ für 2026 und zwingend durchzuführenden Maßnahmen (in 2025 und 2026).

Insbesondere derer, die einer Gefahrenabwehr dienen“. Die CDU hat Bürgermeister Thomas Blechschmidt daher darum gebeten, dass an der Sondersitzung des Finanzausschusses auch der Baudezernent (das ist Oberbürgermeister Emanuel Letz) und Stadtbauamtsleiter Eduard Schuckmann oder ein Vertreter, „der voll umfänglich in die Projekte einbezogen ist“, teilnehmen. Der CDU Vorstoß schließt mit dem Hinweis, „im besten Fall erhalten wir bereits im Vorfeld der Sitzung entsprechende Aufzeichnungen über aktuell laufende Baumaßnahmen. Und eine Aussage, welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung gegebenenfalls gestrichen werden könnten, da derzeit nicht finanzierbar“.

Diesbezüglich gibt es zwischen der CDU und der Fairen Liste allerdings ganz erhebliche Differenzen. Die sich vor allem in den Zusammensetzungen der beiden unterschiedlich großen Fraktionen begründen. Während die beiden FL-Stadtratsmitglieder aus Planig und Bosenheim stammen (und sich trotzdem auch als Interessensvertreter der Kernstadt verstehen), ist ein erheblicher Teil der CDU-Fraktion in Bad Münster am Stein – Ebernburg ansässig. Und wohl aus diesem Grund sehr auf den westlichen Ortsbezirk fixiert. Besonders deutlich wird das an der von der CDU unterstützten Variante des Investitionsprogrammes. Das soll ab diesem Jahr zusätzlich zum Stadtumbau West einen Schwerpunkt in BME setzen:

Zwei Millionen für den Umbau des dortigen Bahnhofs. Und der Ausbau von fünf Strassen ist vorgesehen. Hier setzt die Faire Liste ein großes Fragezeichen. Gerhard Merkelbach und Kay Maleton stören sich vor allem daran, dass der Bahnhofsausbau in Bad Münster so viele der knappen Mittel bindet, dass für andere Ortsbezirke und die Kernstadt fast nichts mehr übrig bleibt. Auch die höchst unterschiedliche haushaltsrechtliche Behandlungsweise verärgert die Faire Liste. Merkelbach und Maleton wünschen sich, dass der zugunsten des Bahnhofsausbaues eingeschlagene Weg über eine Sondergenehmigung aus Mainz auch für den Löwensteg-Ersatz gewählt wird.

Der Löwensteg ist weg. Das wird von tausenden Einwohner*Innen bedauert.

Beide beklagen, dass die Verwaltung diesbezüglich vollkommen untätig bleibt, obwohl die Investionssumme beim Löwensteg mit maximal 350.000 Euro deutlich niedriger ist und diese Abkürzung in die Innenstadt von viel mehr Menschen täglich genutzt wird, als der Bad Münster Bahnhof. Darüber hinaus fragt sich die Faire-Liste-Fraktion, „warum für dieses BME-Projekt die Verpflichtungsermächtigung für den Bahnhaltepunkt Planig 2027 verwendet werden soll. Und welche Folgen das für Planig hätte“. Gerhard Merkelbach und Kay Maleton hoffen in diesem Punkt auf die Unterstützung der beiden Planiger SPD-Stadträte Ahmet Dasli und Björn Wilde, um Schaden vom Appelbach-Ortsteil abzuwenden.

Seit 2018 betreibt die Stadt mit einem erheblichen personellen Aufwand den Umbau des Bahnhofs Bad Münster. Die von der Bahn AG geplanten Kosten haben sich in diesem Zeitraum fast vervierfacht.

Presseerklärung Stadtratsfraktion Liste Faires KH zur Sondersitzung des Finanzausschusses im Wortlaut:

Die Stadtratsfraktion „Liste Faires KH“ sieht sich aufgrund der Tagesordnung bestärkt, den Antrag auf Sondersitzung des Finanzausschusses mit der Zustimmung von Freien Wählern, Büfep und AFD gestellt zu haben. Die jetzige Haushaltsgenehmigung bestätigt leider die vorherige Annahme der Fraktion. Die Bürger wurden einerseits mit einer Grundsteuererhöhung belastet, anderseits bringt der jetzige Haushalt ihnen nichts ein. Denn bereits in der haushaltslosen Zeit durften nur solche Investitionen, die einer Verkehrssicherungspflicht unterlagen oder bei denen der Bagger bereits gerollt ist, begonnen bzw. fortgesetzt werden.

Das Investitionskreditvolumen liegt zwar bei 2,2 Millionen, doch ändert der jetzige Haushalt nichts daran, da die ADD aufgrund der Haushaltslage den Beginn anderweitiger Investitionen an strenge Voraussetzungen geknüpft hat. Die Fraktion „Liste Faires KH“ hatte deshalb bereits beim Finalbeschluss über den Haushalt moniert, warum man nicht auf eine Grundsteuererhöhung verzichtet und in der vorläufigen Haushaltsführung verbleibt. Darüber hinaus erkennt die Fraktion „Liste Faires KH“ an, dass es vom Grundsatz her der laufenden Verwaltung obliegt, innerhalb des durch den Rat beschlossenen Rahmens die Investitionen umzusetzen.

Nichtsdestotrotz empfindet die Fraktion es als unfair, dass z.B. in Bad Münster die Sanierung von fünf Straßen beginnen soll, während Straßen in der Kernstadt auf 2026 verschoben werden. Darüber hinaus empfindet die Fraktion es als absolut unverständlich, dass in der größten Finanzkrise der Stadtgeschichte und wo der Umsetzungsbeginn wichtiger Kernstadtprojekte wie der Löwensteg, die Kita Ellenfeld und die neue Grundschule aufgrund der strengen Vorgaben der ADD in 2025 nicht erfolgen kann, mit aller Gewalt an diesem 2-Millionen-Zuschussprojekt beim Bahnhof in Bad Münster festgehalten wird.

Auch hier wäre ein Umsetzungsbeginn eigentlich ausgeschlossen. Hier soll aber jetzt eine Sondergenehmigung beim Ministerium erwirkt werden. Unabhängig davon, dass die Fraktion „Liste Faires KH“ dem Bahnhofsprojekt ablehnend gegenübersteht, hätte sich die Fraktion einen solchen Sondereinsatz auch beim Löwensteg gewünscht. Darüber hinaus fragt sich die Fraktion, warum für dieses BME-Projekt die Verpflichtungsermächtigung für den Bahnhaltepunkt Planig 2027 verwendet werden soll und welche Folgen das für Planig hätte. Gerhard Merkelbach u. Kay Maleton“

Antrag der Stadtratsfraktion Liste Faires KH für die Einladung zu einer Sondersitzung des Finanzausschusses im Wortlaut:

Antrag nach § 46 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 4 Gemo zwecks Einberufung einer Sondersitzung des Finanzausschusses für den 13.08.2025.
Antrag nach § 46 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemo für die nächste öffentliche Sitzung des Personal- und Hauptausschusses: Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Detaillierter Bericht zu den noch immer nicht aufgeklärten Fragen der ADD zu den Stellenplänen der Vorjahre und Bericht zu den Fragen der ADD zum Stellenplan 2025“
Anfrage zu den sich aus der Haushaltsgenehmigung ergebenden Konsequenzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, vielen Dank für die Übermittlung des Haushaltsgenehmigungsschreibens der ADD vom 21.7.2025. Daraus ergeben sich nach unserer Rechtsauffassung weitreichende Konsequenzen und akuter Klärungsbedarf. Zunächst einmal hinsichtlich der beschlossenen Investitionen. Die Nichtgenehmigung von Verpflichtungsermächtigungen für 2026 in Höhe von rund 1,5 Millionen führt nach unserer Auffassung zu der Konsequenz, dass wir damit unser mühsam erarbeitetes Investitionsprogramm beerdigen können. Aufgrund des Budgetrechts des Stadtrates sehen wir daher jetzt dringenden und zeitnahen Handlungsbedarf.

Diesen Handlungsbedarf sehen wir bereits in der Stadtratssitzung am 28.08.2025, damit im laufenden Haushaltsjahr noch möglichst viel umgesetzt bzw. begonnen werden kann. Unverzüglich halten wir es für geboten, zu prüfen, welche Investitionen mit Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 geplant sind. Und aus dieser Liste muss dann das Volumen von rund 1,5 Millionen gestrichen werden. Das wiederum wirkt sich natürlich auch auf die Investitionsliste 2025 aus. Denn was in 2025 nicht begonnen werden kann, weil die Folgefinanzierung in 2026 gestrichen ist, fällt aus der beschlossenen Prioritätenliste raus.

Dazu kommt das Thema jener Investitionsvorhaben, für die derzeit in 2025 keine Mittel und für 2026 keine VE eingestellt sind, weil abschließende Entscheidungen noch gar nicht getroffen sind – aber noch in diesem Jahr für die Folgejahre getroffen werden müssen (also ein VE-Bedarf in 2026 nach sich ziehen). Aber auch zwei weitere im Haushaltsgenehmigungsschreiben angesprochene Aspekte halten wir für höchst beunruhigend und müssen unverzüglich zumindest angesprochen werden, damit im Vorfeld der jetzt anstehenden Etatberatungen für 2026 Klarheit geschaffen wird und zeitaufwendige Diskussionen möglichst vermieden werden.

Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass es der Verwaltung gelungen sei, die Problematik in den Stellenplänen 2022 bis 2024 aufgeklärt und behoben zu haben. Trotzdem sind diese bis heute nicht „genehmigt“. Und die ADD spricht im aktuellen Haushaltsgenehmigungsschreiben 16 Stellen im Stellenplan für 2025 sehr konkret an. Die Aufsicht macht „vorsorglich Bedenken wegen Rechtsverletzung im Hinblick auf den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung“ geltend. Um für die Vorjahre darauf hinzuweisen, dass diese „entsprechend getrennt zu betrachten“ sind. Hier halten wir es für unabdingbar, dass hierzu unverzüglich informiert wird. Wir erinnern daran:

Hinsichtlich der Etatberatungen für 2025 hatte der Oberbürgermeister – in der Sache vollkommen zutreffend – erklärt, er werde diese erst starten, wenn die Stellenplanfragen der Jahre 2022 bis 2024 geklärt sind. Als es dann im Januar 2025 endlich zu den Etatberatungen für 2025 kam, wurde von der Verwaltung der Eindruck erweckt, als sei dies der Fall. Das aktuelle Haushaltsgenehmigungsschreiben der ADD deutet etwas ganz anderes an. Da die jeweiligen Stellenpläne zwingender Bestandteil der Etatberatungen sind und der Verwaltungsentwurf in weniger als drei Monaten vorliegen muss, ist eine vollständige Aufklärung auch dahingehend unabdingbar.

Denn sicherlich sind Konsequenzen aus der Vergangenheit und der Gegenwart für das nächste Jahr zu ziehen. Zumal die ADD für die kommenden Stadthaushalte klare Vorgaben macht: „Damit verbunden ist der ausdrückliche Hinweis, dass die Vorlage unausgeglichener Haushalte aufsichtsbehördlich nicht mehr geduldet wird und die Stadt somit in der Pflicht ist, durch entsprechende (mehr oder weniger einschneidende) Maßnahmen in jedem Jahr den gesetzlich geforderten planmäßigen Ausgleich (den jeweiligen Finanzplanungszeitraum eingeschlossen) zu erreichen. Entsprechendes gilt für den Finanzhaushalt.“

Aufgrund der zuvor getroffenen Aussage der ADD müssen wir davon ausgehen, dass wir im Hinblick auf den 2026er-Haushalt zu drastischen Veränderungen gezwungen werden. Denn selbst wenn die im Jugendhilfeausschuss angekündigten „acht bis 10 Millionen Euro“ zusätzlicher Landesmittel für das Stadtjugendamt rückwirkend zum 01.01.2025 fließen würden, würde auch damit der Haushaltsausgleich weder in diesem noch in den Folgejahren gelingen. der Pflicht ist, durch entsprechende (mehr oder weniger einschneidende) Maßnahmen in jedem Jahr den gesetzlich geforderten planmäßigen Ausgleich (den jeweiligen Finanzplanungszeitraum eingeschlossen) zu erreichen.

Darüber hinaus zeichnet sich aus den vorbereitenden Unterlagen zum Landesnahverkehrsplan mittlerweile deutlich ab, dass man sich von großartigen Landesmitteln für den ÖPNV endgültig verabschieden muss. Die für die in unserer Stadt dringend nötigen Investitionen in zweistelliger Größenordnung haushaltsrechtlich zwingend nötige „Freie Finanzspitze“ wird absehbar deutlich verfehlt. All das muss schnellstmöglich besprochen werden. Aus diesem Grund sind aus unserer Sicht nun folgende Schritte zu unternehmen:

1. Die Erstellung der nachfolgend erbetenen Aufstellungen
2. Die Anberaumung einer Sondersitzung des Finanzausschusses am 13.8.2025
3. Die Behandlung der Stellenplan-Probleme im nächsten Personal- und Hauptausschuss
4. Die Verabschiedung des überarbeiteten Investitionskonzeptes möglichst schon in der Stadtratssitzung am 28.8.2025

Sehr geehrter Herr Obermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, aus den dargelegten Gründen beantragen wir, nach § 46 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 4 Gemo für den 13.08.2025 eine Sondersitzung des Finanzausschusses einzuberufen. Als Beratungsgegenstand beantragen wir die „Anpassung des Investitionsprogrammes 2025 und der Verpflichtungsermächtigungen für 2026 gemäß den Vorgaben der Haushaltsgenehmigung vom 21.7.2025“.

Weiterhin beantragen wir gemäß § 46 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 5 Satz 2 Gemo die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Detaillierter vollständiger Bericht zu den noch immer nicht aufgeklärten Fragen und Anmerkungen der ADD zu den Stellenplänen der Vorjahre und Bericht zu den Fragen und Anmerkungen der ADD zum Stellenplan 2025“ auf die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung des Personal- und Hauptausschusses. Schließlich bitten wir um die Vorlage von Aufstellungen, aus denen wir ohne lange Diskussionen und Nachfragen ersehen können, welche Investitionsmaßnahmen bisher in welcher Höhe mit Verpflichtungsermächtigungen in 2026 abgesichert sind (wobei der in 2025 fällige Teilbetrag jeweils deutlich auszuweisen ist).

Bitte lassen Sie dabei ausdrücklich unübersehbar vermerken, für welche Investprojekte gemäß § 103 Abs. 2 Satz 2 GemO die Genehmigung erteilt werden kann, weil diese nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen. Und auch für welche Projekte das aus Sicht der Kämmerei nicht zutrifft. Als weitere Aufstellung benötigen wir jene Investprojekte, die voraussichtlich in 2025 noch kassenwirksam werden können. Und dann eine Liste jener Vorhaben, die in 2025 nicht kassenwirksam werden, aber für die (Teil-)Beträge in 2026 per VE abgesichert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Merkelbach (Fraktionsvorsitzender) Kay Maleton (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)“