Das löste im März 2024 ein mittleres kommunalpolitisches Erdbeben aus: auf Initiative von Oberbürgermeister Emanuel Letz beschloss die Gesellschafterversammlung der Gewobau „einstimmig den Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden und seinen Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen“. Offensichtlich voreilig und nicht gut begründet. Denn Seeger klagte gegen seine Entlassung. Als die Sache Monate später vom Landgericht verhandelt wurde, gabs ein böses Erwachen. Seeger wies alle Vorwürfe zurück. Und forderte eine Gehaltsnachzahlung.

Am Ende gabs einen Vergleich, den der Stadtrat im Dezember 2024 mit Mehrheit absegnete: die Gewobau zahlte ihrem Ex 100.000 Euro. Bereits in der Gerichtsverhandlung und auch nachfolgend in den städtischen Gremien wurde eine Schadenersatzforderung gegen Karl-Heinz Seeger in Millionenhöhe angekündigt. Eine amtliche Information zum Fortgang des Verfahrens gabs dazu allerdings nicht. Seeger-Nachfolger Michael Eberhardt und Aufsichtsratsvorsitzendem Manfred Rapp gelang es in den vergangenen Monaten die Gewobau aus den Schlagzeilen zu halten. Auch durch den Verzicht auf jedwelche effekthascherische Presseinszenierung, die in den Jahren zuvor geschäftsüblich war.
Abgeschlossen ist der Fall Seeger aber damit natürlich noch nicht. Weder juristisch noch kommunalpolitisch. Darauf haben in dieser Woche sechs Stadtratsmitglieder unterschiedlicher Parteien und Fraktionen auf dem Weg über eine gemeinsame Anfrage nachhaltig hingewiesen. Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.), Hans Gerhard Merkelbach, Kay Maleton (beide Faire Liste), Dr. Herbert Drumm und Jürgen Eitel (beide Freie Wähler) möchten von Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) über den aktuellen Sachstand der Ende 2024 vollmundig angekündigten Schadenersatzforderung gegen Karl-Heinz Seeger informiert werden. Und über die Kosten des Verfahrens.
Die Anfrage von Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.), Hans Gerhard Merkelbach, Kay Maleton (beide Faire Liste), Dr. Herbert Drumm und Jürgen Eitel (beide Freie Wähler) im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten gemäß § 19 der Geschäftsordnung, § 33 Abs. 4 GemO um schriftliche Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Trifft es zu, dass die Gewobau Klage auf Schadensersatz gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger eingereicht hat? Wenn ja, wann wurde die Klage eingereicht und bei welchem Gericht?
2. Wie hoch ist die Gesamtsumme des gerichtlich geltend gemachten Schadens? In der Stadtratssitzung am 12.12.2024 war von vorläufig etwa einer Million Euro die Rede.
3. Sind in der Gesamtsumme des gerichtlich geltend gemachten Schadens die (Honorar-) Kosten für
– die vom Aufsichtsrat veranlasste Sonderprüfung,
– die von der Gesellschafterversammlung beauftragte Gutachtenerstellung,
– die Rechtsberatung und Rechtsverfolgung enthalten? Wenn ja, wie hoch sind die jeweiligen Kosten?
4. a) Wie hoch sind die bisher angefallenen Gerichtskosten der Schadensersatzklage?
b) Wie hoch sind die von der Gewobau zu tragenden Kosten des Rechtsstreits im Zusammenhang mit der fristlosen Entlassung des Geschäftsführers und dem getroffenen Vergleich?
5. Wurde die Übernahme der Schadensersatzansprüche, der Prüfungs- und Gutachtenkosten sowie der Gerichtskosten von einer Versicherung der Gewobau ggf. unter bestimmten Voraussetzungen oder Vorbehalten in Aussicht gestellt? Wenn nein, warum nicht?
Je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens können sich die finanziellen Folgen gravierend negativ auf die Wirtschaftsführung der Gewobau niederschlagen. Dies beeinflusst ggf. nicht nur die satzungsgemäße Aufgabenerfüllung der Gewobau sondern auch im Hinblick auf die Gewinnabführung an die Stadt unmittelbar deren Haushaltsführung.
Hierbei ist die Weisungs- und Richtlinienkompetenz des Stadtrates gemäß § 88 Abs. 1 Satz 6 GemO, § 5 Abs. 2 Satz 3 sowie § 8 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Buchst. c) d) f) g) n) und o) des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Aus diesen Gründen besteht ein berechtigtes Interesse der Stadtratsmitglieder an einer vollständigen und zeitnahen Beantwortung der gestellten Fragen. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin, Karl-Heinz Delaveaux, Hans Gerhard Merkelbach, Kay Maleton, Dr. Herbert Drumm, Jürgen Eitel“
